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Media Service: Swisscom kritisiert Schnüffelaufträge

13.07.2011 – 18:09 

Zürich (ots) -

Das Bundesverwaltungsgericht bindet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zurück. Die Richter geben zwei Klagen von Swisscom und Sunrise recht. Die beiden Telekomfirmen hatten sich dagegen gewehrt, bei einer polizeilichen Ermittlung den mobilen Internetverkehr von Verdächtigen zu überwachen, wie Recherchen der «Handelszeitung» ergaben. Dafür hätten sie Geräte für eine halbe Million Franken installieren müssen. Ihre Hauptkritik war, dass für diese Zwangsinvestitionen die gesetzliche Grundlage fehle.

Wie das Internet kontrolliert werden darf, ist weder in den massgebenden Gesetzen noch in den Verordnungen des Bundes festgehalten. Dort ist im Wesentlichen nur die Überwachung von E-Mails geregelt. Der Überwachungsauftrag an die Telekomfirmen sei deshalb «nicht rechtmässig», schreibt das Gericht im noch nicht rechtsgültigen Urteil. Laut dem Justiz- und Polizeidepartement wurden in den letzten Jahren rund 50 Internetüberwachungen gegen kriminelle Organisationen, Erpresser und Geldwäscher durchgeführt. «Das Gericht sagt, dass die Überwachung selbst rechtmässig ist. Hingegen stellte es auch fest, dass die Unternehmen nicht gezwungen werden können, die dafür nötigen Investitionen zu tätigen», sagt EJPD-Sprecher Guido Balmer.

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