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Media Service: Kanzleien in Offshore-Falle: Schweizer Anwälte im Visier internationaler Geldwäschereibekämpfer

24.04.2013 – 14:40 

Zürich (ots) -

Der internationale Druck auf Schweizer Rechtsanwälte nimmt weiter zu. Dies kündigt die FATF an, die Arbeitsgruppe der OECD zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorfinanzierung. Diese hatte wiederholt bemängelt, dass Anwälte in der Schweiz der Gesetzgebung gegen Geldwäscherei nur zum Teil unterstellt sind. Das internationale Expertengremium kritisierte in seinem letzten Länderreport insbesondere, dass Anwaltsaktivitäten wie in der Beratung oder der Firmengründung und -verwaltung entgegen den FATF-Empfehlungen von der Gesetzgebung nicht erfasst sind. Die letzte Evaluation der Schweiz datiert vom Oktober 2005. «Damals haben wir der Schweiz empfohlen, ihr Anti-Geldwäsche-System bei Anwälten zu verstärken», sagt eine FATF-Sprecherin zur «Handelszeitung». Doch geschehen sei nichts. Zwar hat der Bundesrat seither einen Vorentwurf zur Umsetzung der neuen FATF-Regeln veröffentlicht. Demnach sollen Immobilienmakler künftig der Geldwäschereigesetzgebung unterstellt sein. Und Steuerdelikte sollen eine Vortat zu Geldwäscherei werden. Doch von Anwälten ist erneut keine Rede - obwohl die FATF-Empfehlungen laut den Experten keinen Raum für Ausnahmen lassen.

Die Schweiz steht allerdings nicht allein in der Kritik. Die Ausweitung der Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei im Nichtfinanzsektor, insbesondere im Bereich der Anwälte, sei für alle Länder eine grosse Herausforderung gewesen, sagt die Sprecherin. Die mangelnde Umsetzung sei in vielen Ländern ein Problem, inklusivem der Schweiz. Doch die FATF will den Druck aufrechterhalten. In der nächsten Evaluationsrunde der FATF, die 2014 beginnt, werde das Thema der Anwälte ganz genau angeschaut, sagt die Sprecherin.

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