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Media Service: Bundesanwaltschaft: Strafanzeigen gegen Lauber abgewiesen

01.05.2013 – 14:45 

Zürich (ots) -

Die Berner Staatsanwaltschaft hat zwei Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber mit sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen abgewiesen, wie die «Handelszeitung» berichtet. Lauber war angezeigt worden, weil er einen Verdächtigen seit Monaten unter unmenschlichen Bedingungen festhalte und damit gegen die Menschenrechte verstosse. Hintergrund der Anzeige gegen Lauber sind Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten des kanadischen Baukonzerns SNC-Lavalin. Der Vorwurf lautet auf Korruption, Betrug und Geldwäscherei in Zusammenhang mit Geschäften in Nordafrika. Riadh Ben Aissa soll für den 8-Milliarden-Dollar-Konzern in mehreren Staaten Beamte geschmiert haben, um an Aufträge zu gelangen. Es soll um fast 140 Millionen kanadische Dollar (130 Millionen Franken) gehen. Die Liste mit Staaten, wo sich SNC eingekauft haben soll, ist lang. Kambodscha, Bangladesch, Kanada, Algerien, Tunesien und Libyen gehören dazu. Im April 2012 liess Lauber Ex-SNC-Manager Ben Aissa in einem Genfer Hotel festnehmen. In erster Linie drehen sich die Ermittlungen um Libyen. Dort habe Ben Aissa Aufträge des früheren Diktators Muammar Gaddafi erkauft. Nachdem die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eine erste Anzeige gegen Lauber mittels einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt hatte, zeigte der Bruder von Ben Aissa den Bundesanwalt am 15. März ein zweites Mal an. Doch am 26. April wurde auch diese Strafanzeige abgewiesen.

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Mehr Informationen erhalten Sie unter der Nummer 043 444 57 77.