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Media Service: Staatsanwaltschaft fordert 4,5 Jahre Haft für Rudolf Elmer

01.10.2014 – 17:42 

Zürich (ots) -

Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte fordert gegen den WikiLeaks-Informanten und Ex-Kadermann der Bank Bär, Rudolf Elmer, viereinhalb Jahre Zuchthaus und ein "maximales Berufsverbot als Bankangestellter". Dies geht aus der Anklageschrift vom 30. Juni hervor, die der "Handelszeitung" vorliegt. Der Prozess findet am 10. Dezember am Bezirksgericht Zürich statt.

Für den Robin Hood des Swiss Banking, wie sich Elmer gerne bezeichnet, würde das Urteil die Strafe des anderen grossen Whistleblowers rund um das Ende des Bankgeheimnisses übertreffen. Bradley Birkenfeld, der vor sieben Jahren die US-Ermittlungen gegen die UBS initiierte, war 2009 zu 40 Monaten Haft verurteilt und nach 30 Monaten entlassen worden.

In der 33-seitigen Anklageschrift wirft die Zürcher Staatsanwalt Elmer vor, mehrfach das Schweizer Bankgeheimnis verletzt zu haben. Zudem soll er Urkunden gefälscht haben. Die Taten fallen gemäss Anklage in die Zeit von Ende 2007 bis Ende 2008. Im Zentrum steht Elmers Zusammenarbeit mit WikiLeaks, der Offenlegungs-Plattform von Julian Assange. Elmer war für den kometenhaften Aufstieg von WikiLeaks eine zentrale Figur. Die "Whistleblower"-Site publizierte ab 2008 gegen 40 Dossiers mit Daten über Offshore-Konstrukte von Bär-Kunden.

Laut dem Staatsanwalt kommt als Quelle nur einer in Frage. "Die Dokumente aus dem operativen Geschäft, mit denen diese Fälle belegt und untermauert wurden, hat der Beschuldigte aus seinem Datenbestand geliefert", schreibt der Ermittler in der Anklage. "(Elmer) allein - und nicht Dritte - hat WikiLeaks die Dokumentensätze zur Verfügung gestellt."

Der Angeschuldigte bestreitet die Taten nicht. Vielmehr, sagt Elmer, mache seine geforderte Bestrafung klar, dass "die Kundendaten auf WikiLeaks echt" seien. Dagegen habe die Bank Bär lange deren Authentizität bestritten.

Zu der Forderung nach 42 Monaten unbedingter Haft meint Elmer, dass ihn das Strafmass überrasche. Er sei nicht vorbestraft. Tatsächlich ist ein seit Jahren laufendes erstes Verfahren immer noch hängig. Als Schwerverbrecher sieht er sich auf keinen Fall. "Birkenfeld wurde für Beihilfe zu Steuerbetrug bestraft, mich will man für meinen zivilen Ungehorsam bestrafen." Er habe die Steuerbehörden in Bern und Zürich mit Daten versorgt, die danach zu "Straf- und Bussverfahren" gegen Steuersünder geführt hätten.

Ausgelöst hatte Elmer das jetzige Strafverfahren selbst. An einem viel beachteten Medienanlass in London übergab er WikiLeaks-Chef Assange zwei CDs mit Namen von 2 000 Schwarzgeld-Sündern. Später behauptete er, die CDs seien leer gewesen. Die Justiz ist jedoch überzeugt, dass sich darauf geschützte Kundeninformationen der Bank Bär befanden. Die Bank Julius Bär wollten sich zu der Sache nicht äussern.

Zwei Tage nach dem Londoner Auftritt stand Elmer am 19. Januar 2011 ein erstes Mal in der Schweiz vor dem Richter. Am gleichen Abend wurde er verhaftet und sechs Monate lang in U-Haft gehalten. Nun steht der Prozess an. Entscheidend wird sein, ob der Staatsanwalt belegen kann, dass Elmer dem Schweizer Bankgeheimnis untersteht. An die Kundendaten war der Banker in seiner Funktion als Vizechef des Bär-Ablegers auf den Cayman Islands gekommen.

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Weitere Information erhalten Sie unter der Telefonummer 043 444 57
77.