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Media Service: Manor gegen Swiss Life: Neustart am Handelsgericht

24.05.2016 – 14:20 

Zürich (ots) -

Der Streit zwischen dem Lebensversicherer Swiss Life und dem Warenhauskonzern Manor um dessen Flagschiff an der Zürcher Bahnhofstrasse beginnt von vorn. Laut Recherchen der «Handelszeitung» hat das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden, dass das Verfahren vor dem Zürcher Handels-Gericht neu aufzurollen ist. Dies bestätigt eine Manor-Sprecherin.

Vor über drei Jahren haben die Parteien ihre Differenzen über die Konditionen des Mietvertrags vor das Zürcher Mietgericht getragen. In zweiter Instanz entschied im Mai 2015 das Zürcher Obergericht, dass das Mietgericht gar nicht zuständig sei. Dagegen hat Swiss Life vor Bundesgericht rekurriert. Nun haben die Lausanner Richter dem Obergericht den Rücken gestärkt und den Mietstreit ans Handelsgericht gewiesen. Dieses Gremium ist zuständig für Auseinandersetzungen zwischen Aktiengesellschaften. Die Begründung für das Urteil steht noch aus.

Ob Manor damit tatsächlich Ende Januar 2019 das Warenhaus an der oberen Bahnhofstrasse aufgeben muss, ist mit dem jüngsten Gerichtsentscheid fraglicher geworden. Es hängt nun von der Geschwindigkeit der Justiz ab, wie rasch der Versicherer Swiss Life seine Umbaupläne für die Liegenschaft umsetzen kann. Wann aber das Handelsgericht entscheidet, ist völlig offen. Es hat gerade erst begonnen, sich über das Dossier zu beugen. Und sein Urteil kann erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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