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Media Service: Datenschützer nimmt Decathlon ins Visier

14.02.2018 – 14:15 

Zürich (ots) -

Der Bund mischt sich ein in den Streit um eine E-Mail-Pflicht bei Decathlon. «Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte wird Decathlon kontaktieren und auf die Rechtslage in der Schweiz aufmerksam machen», sagt ein Sprecher zur «Handelszeitung».

Hintergrund ist die neue Praxis von Decathlon, wonach Kunden ihre E-Mail-Adresse oder ihren Namen angeben müssen, wenn sie Ware im Laden in Neuenburg kaufen. Das verstösst laut Auffassung von Datenschützer Adrian Lobsiger gegen die hiesige Rechtsordnung. Das Schweizer Gesetz verlange, dass ein Konsument darüber entscheiden könne, ob er Angaben zu seiner Person machen möchte oder nicht, sagt der Sprecher von Lobsiger.

Die strittige Praxis hat Decathlon Ende Januar eingeführt. Es ist eine Weltpremiere. In keinem der über 1000 Decathlon-Läden auf der Welt fordert der Sportartikelgigant persönliche Informationen von seinen Kunden für einen Kauf im Laden. Mit der Aktion will Decathlon laut eigenen Angaben die Kundenbeziehung stärken.

Der französische Sportartikelhersteller sieht kein Problem in der E-Mail-Pflicht. Er glaubt nicht, dass die neue Praxis gegen die Schweizer Rechtsordnung verstösst. Ein Sprecher sagt zur «Handelszeitung»: «Bis heute hat sich kein Kunde bei Decathlon beschwert.»

Kontakt:

Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel.: 058 269 22 90