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Anwaltshonorare: Widersprüchliche Forderungen von Konsumenten und Wettbewerbskommission

01.06.2007 – 10:00 

Bern (ots) -

Während Konsumentenorganisationen eine verbesserte
Transparenz der Anwaltshonorare fordern, hält das Sekretariat der
Wettbewerbskommission (WEKO) die seit Jahrzehnten üblichen
Honorarempfehlungen der kantonalen Anwaltsverbände für unzulässig. Um
Bussen gegen ihre Mitglieder abzuwenden, sehen sich die kantonalen
Verbände nun gezwungen, auf Honorarempfehlungen zu verzichten. Der
Schweizerische Anwaltsverband (SAV) will sich bei den
Wettbewerbsbehörden um eine Lösung bemühen, welche die von den
Klienten gewünschte Transparenz weiterhin sicherstellt.
Erst im April forderte die welsche Konsumentenvereinigung
"Fédération Romande des Consommateurs" in ihrer Publikation "J'achète
mieux" eine Verbesserung der Honorartransparenz bei den Anwälten.
Diesem Anliegen läuft die jüngste Forderung des Sekretariats der WEKO
diametral entgegen. Das Sekretariat befürchtet eine Einschränkung des
Preis-Wettbewerbs unter den Anwaltskanzleien und verlangt, dass die
Richtschnur der unverbindlichen Honorarempfehlungen inskünftig
wegfallen muss.
Entscheidung der Kantonalverbände wider Willen
Um das Risiko hoher kartellgesetzlicher Bussen durch die WEKO
auszuschliessen, blieb den kantonalen Anwaltsverbänden nichts anderes
übrig, als dieser Forderung nachzukommen. Sie bedauern diesen Schritt
jedoch sehr und heben die Honorarempfehlungen nur wider Willen auf  -
denn diese entsprechen einem Bedürfnis der Klienten. Nach Ansicht des
Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) verstossen diese Empfehlungen
auch nicht gegen das Kartellgesetz.
Gespräche zwischen SAV und WEKO
Der SAV will sich nicht mit dieser unbefriedigenden Situation
zufrieden geben: "Die  Honorarempfehlungen dienen nicht den
Interessen der Anwälte, sondern den Klienten. Wir werden deshalb
direkt mit der WEKO Gespräche aufnehmen und versuchen, eine im
Interesse der Transparenz liegende Lösung anzustreben" verspricht
Prof. Dr. Alain Bruno Lévy, Präsident des Schweizerischen
Anwaltsverbandes. Lévy ist zuversichtlich, dass den Anliegen der
Klienten in absehbarer Zukunft Rechnung getragen werden kann.
Transparenz bei den Anwaltshonoraren: Gestern und heute
Kantonale Anwaltsverbände haben in der Schweiz seit Jahrzehnten
Empfehlungen veröffentlicht, welche Rechtssuchenden ein Bild über die
angemessene Höhe von Anwaltshonoraren vermitteln. Bei der Revision
des Kartellgesetzes 1996 liess der Schweizerische Anwaltsverband
diese Praxis der Kantonalverbände durch die Wettbewerbskommission
überprüfen. Die Wettbewerbskommission erteilte 1997 grünes Licht für
die Fortführung unverbindlicher Honorarempfehlungen.
Als mit der Revision des Kartellgesetzes im Jahr 2004 hohe Bussen
eingeführt wurden, legten verschiedene kantonale Anwaltsverbände ihre
Honorarempfehlungen - die für die Mitglieder keine bindende Wirkung
haben - den Wettbewerbsbehörden erneut zur Prüfung vor. Was im Jahre
1997 noch als zulässig beurteilt wurde, fand nun vor dem Sekretariat
der Wettbewerbskommission keine Zustimmung mehr.
Nach Meinung des Sekretariats beschränken die unverbindlichen
Honorarempfehlungen den Wettbewerb unter den Anwälten. Jene
Kantonalverbände, welche nach wie vor unverbindliche
Honorarempfehlungen publizierten, forderte das WEKO-Sekretariat
Anfang März 2007 auf, diese per 31. Mai 2007 aufzuheben. Mit der
Aufhebung dieser Empfehlungen haben die kantonalen Anwaltsverbände
dieser Forderung Folge geleistet.

Kontakt:

Dr. Michael Hüppi
Ressortchef Kommunikation SAV
E-Mail: michael.hueppi@schochauer.ch
Tel.: +41/71/227'84'84

Prof. Dr. Alain Bruno Lévy
Präsident SAV
E-Mail: levy@jgml.ch
Tel.: +41/22/703'47'03