Schweizerischer Anwaltsverband (SAV-FSA)
Erste Anwalt-Spezialisierung für Bau- und Immobilienrecht
Bern/Freiburg (ots) -
Erstmals gibt es eine Zertifizierung im Bau- und Immobilienrecht für spezialisierte Schweizer Anwälte und erstmals wurden Fachanwalts-Titel in der Romandie verliehen. Heute Freitag haben die ersten 39 Rechtsanwälte ihr Diplom als "Fachanwalt SAV / Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht" an der Universität Freiburg erhalten.
"Sie nehmen eine Pionierrolle ein", richtete der Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) Ernst Staehelin das Wort an die ersten "Fachanwälte SAV Bau- und Immobilienrecht". Diese konnten heute als erste das entsprechende Diplom entgegennehmen. Nach einer einjährigen Ausbildung an der Universität Freiburg (Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht), einer bestandener Prüfung sowie einem Fachgespräch dürfen sie fortan den Titel tragen.
Es ist dies der erste Fachanwalts-Ausbildungsgang in der Romandie, weitere hatte der Verband bereits in Zusammenarbeit mit verschiedenen Deutschschweizer Universitäten durchgeführt. Der Verantwortliche für den Fachanwalt SAV in der Romandie, Marc Labbé, berichtet: "Die 15 welschen und 24 Deutschschweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmer schätzten den beruflichen Austausch im zweisprachigen Kurs sehr." Labbé zeigte sich zuversichtlich, dass Fachanwälte in Zukunft auch in der Romandie stärker vertreten sein werden - entsprechende Bemühungen des SAV seien im Gange.
Die Direktoren des Freiburger Instituts für Baurecht, die Professoren Jean-Baptiste Zufferey und Hubert Stöckli, lobten den hohen praktischen Wissensstand der neuen Fachanwältinnen und Fachanwälte. "Der gesamte Kurs ist auf die Praxis ausgerichtet und die Erkenntnisse können unmittelbar angewendet werden." Auch die Rechtssuchenden dürften die neuen Spezialisten begrüssen: Mussten sie sich bisher auf die Selbstdeklaration der Anwälte verlassen, existiert mit dem Titel erstmals eine unabhängige und nachhaltig gesicherte Zertifizierung.
Anwälte drücken die Schulbank
Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat dieses Jahr den ersten Fachanwältinnen und Fachanwälte den Titel im Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Bau- und Immobilienrecht verliehen. 2008 folgen "Fachanwälte SAV" für Familienrecht sowie Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Zum berufsbegleitenden Lehrgang wird nur zugelassen, wer mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt hat und eine überdurchschnittliche Tätigkeit im Fachgebiet belegen kann. 300 Stunden Kurs- und Vorbereitungszeit an Schweizer Universitäten, eine schriftliche Prüfung sowie ein Fachgespräch führen zum Titel. Zudem verpflichten sich Fachanwälte zur jährlichen Weiterbildung.
Diese Medienmitteilung sowie weitere Dokumente und Bilder sind zum Download verfügbar unter: http://www.fachanwalt-sav.ch
Kontakt:
René Rall
Generalsekretär SAV
E-Mail: rene.rall@swisslawyers.com
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