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Stellungnahme der Aerztegesellschaft des Kantons Bern zu den in den Medien thematisierten Entschädigungen für die Zuweisung von Patienten

09.02.2015 – 11:05 

Bern (ots) -

Verschiedene Medien berichteten in den letzten Tagen über mutmassliche monetäre Begünstigungen von Ärzten bei der Überweisung an Spezialisten oder Spitäler. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, so schädigen die beteiligten Leistungserbringer damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Patienten müssen sicher sein können, dass eine Untersuchungs- oder Behandlungsmassnahme allein aufgrund medizinischer Kriterien erfolgt und keinesfalls wegen monetärer Vorteile des behandelnden Arztes.

Die FMH-Standesordnung, verbindlich für die Mitglieder der BEKAG, hält in ihrer Standesordnung unmissverständlich fest, dass Ärzte und Ärztinnen für die Zuweisungen von Patienten und Patientinnen kein Entgelt entgegennehmen dürfen.

Die BEKAG distanziert sich in aller Deutlichkeit von den geschilderten Praktiken. Sie hat bis heute keine Kenntnis eines standeswidrigen Verhaltens eines ihrer Mitglieder. Ein allfälliger Verstoss gegen die FMH-Standesordnung würde durch die Standeskommission des betroffenen Ärztlichen Bezirksvereins oder der betroffenen Kantonalen Ärztegesellschaft untersucht, bzw. es würde ein Standesverfahren eingeleitet werden. Die FMH-Standesordnung sieht mögliche Sanktionen vor.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

Dr. med. Beat Gafner,
Präsident der Aerztegesellschaft des Kantons Bern,
Tel. 031 849 20 24