hörenschweiz
6. IV-Revision: Hörgerätebranche befürchtet Leistungsabbau
Bern (ots) -
Die Hörgerätebranche bedauert den Entscheid der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates, im Invalidenversicherungsgesetz eine Rechtsgrundlage für eine staatliche Beschaffung vorzusehen. Damit schlägt die Kommission dem Ständerat eine Bevormundung der Betroffenen vor, welche zu massivem Leistungsabbau führen wird.
In Grossbritannien sind gerade noch 14 verschiedene Hörgerätetypen mit beträchtlichem Innovationsrückstand erhältlich, in Norwegen ist die Palette an Hörgeräten zwar grösser aber ebenfalls technologisch veraltet. Die vom Bundesrat bei den Hilfsmitteln in Aussicht gestellten Einsparungen für die IV von 46 Mio. Franken sind ohne eine massive Beschränkung und Rückstufung des Angebotes und der Dienstleistung nicht zu erreichen. Die zusätzlichen Kosten einer Ausschreibung sind gänzlich unbekannt. Insbesondere für die Betroffenen würde ein Staatssortiment nach allen internationalen Erfahrungen Wartelisten und schlechterer Service bedeuten. Unabhängige Betroffenenorganisationen wehren sich deshalb gegen eine staatliche Beschaffung und fordern die Selbstbestimmung bei der Auswahl des für ihre Bedürfnisse geeigneten Hilfsmittels.
Kontakt:
Dominik Feusi
Mediensprecher «hörenschweiz»
Mobile: +41/79/359'88'23