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Kommentar zur CSU-Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung

09.01.2015 – 18:10 

Berlin (ots) -

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland abgeschafft, seit das Bundesverfassungsgericht ihr im Jahr 2010 in der damaligen Fassung Verfassungswidrigkeit attestierte und der Europäische Gerichtshof voriges Jahr ein EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der Luft zerriss. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot und ausgerechnet das Pariser Attentat der untauglichste Anlass, ihre Totenruhe zu stören. Sie ist im besten Fall ein Instrument zur Verfolgung begangener Straftaten, zur Prävention taugt sie nicht, wie das Attentat in Paris beweist. Denn in Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung, geholfen hat sie nicht.

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