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ADCADA INSOLVENZ: Schadenersatzansprüche geltend machen

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Schadenersatzansprüche gegen ADCADA geltend machen Jetzt Klagen einreichen
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22.12.2020 – 08:23 

Schaanwald, Liechtenstein (ots) -

Klagen bis 23.12. über die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG einreichen

Der Großteil der Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe ADCADA - darunter auch die Adcada.healthcare GmbH mit Sitz in Bentwisch - sind insolvent. Zudem laufen Ermittlungen gegen die Geschäftsführung wegen Kapitalanlagebetrug. Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) warnt Gläubiger vor dem Totalverlust ihres Investments.

Falsche Renditeversprechungen weit über dem Marktniveau

ADCADA lockte Investoren mit attraktiven Zinsen von bis zu 11 Prozent an. Dieser Ertrag war jedoch von Anfang an völlig unrealistisch. Das zeigt schon der Umstand, dass es sich bei diesen Unternehmen im Wesentlichen um riskante Startup-Projekte handelte, wo es unklar war, ob diese überhaupt imstande sein würden, profitabel auf dem Markt zu agieren. Hinzu kommen exorbitant hohe Startup-Kosten, die in keiner Weise offengelegt wurden. Es war somit klar, dass ADCADA ihre Rückzahlungsversprechen - teilweise schon zwei Jahre nach Vertragsabschluss - bei dieser Ausgangslage nur mit einem verbotenen Schneballsystem erfüllen könnte. Die drohenden Nachteile wurden den Kunden nicht offengelegt.

Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren als letztes berücksichtig

Nachrangdarlehen haben einen qualifizierten Nachrang im Insolvenzverfahren. Das bedeutet, dass im Fall der Insolvenz des konkreten ADCADA-Unternehmens alle anderen Gläubiger vorher berücksichtigt werden und der Verlust des Investments fast schon garantiert ist.

Dazu kommt, dass ADCADA sich im Kleingedruckten noch "ausgehandelt" hat, dass sie auch vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens jederzeit eine Rückzahlung des Darlehens (samt Zinsen) verweigern kann, wenn diese zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen könnte. Die ahnungslosen Anleger haben der nachrangigen Behandlung ihrer Forderungen somit schon vor der Insolvenzeröffnung zugestimmt.

Klagen sind bis 23. Dezember einzureichen

Aufgrund der nachrangigen Rechtstellung im Insolvenzverfahren ist die Erfolgschance der Forderungsanmeldungen für die Anleger begrenzt. Diese Ansprüche gehören dennoch geltend gemacht - und das bis zum 23.12.2020. Weiters sind aber auch Schadenersatzansprüche aufgrund der arglistigen Täuschung und Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten zu prüfen.

Die EAS arbeitet mit Anwaltskanzleien zusammen, die über eine langjährige Erfahrung in Anlegerprozessen verfügen. Gläubiger können Ihre Vertragsunterlagen samt Rechtsschutzpolizze bei den Anwälten der EAS einreichen und gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 prüfen lassen. Ohne Rechtsschutzversicherung übernimmt die EAS im Fall einer positiven Prüfung das gesamte Kostenrisiko zu fairen und transparenten Konditionen.

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Pressekontakt:

Erste Allgemeine Schadenshilfe
+423 377 1700
office@schadenshilfe.com
http://www.schadenshilfe.com/