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07.05.2015 - 18:38
Bern (ots) - In der Temporärbranche soll ab 2016 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag GAV gelten. Die Sozialpartner haben sich geeinigt, in den kommenden drei Jahren die Mindestlöhne stufenweise zu erhöhen. Die Temporärfirmen und die Einsatzfirmen ...weiter zur Meldung von swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz