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Media Service: Schweizer Presserat / Stellungnahme 21/2010 (www.presserat.ch/26900.htm) Parteien: Peter Kurer c. «Blick» Beschwerde abgewiesen
Interlaken (ots) -
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Thema: Wahrheits- und Berichtigungspflicht; Anhörung bei schweren Vorwürfen
Zusammenfassung
Kurer blitzt gegen «Blick» ab
Die geheim vorbereitete Rettung der UBS durch Bund und Nationalbank im Oktober 2008 wirft Wellen bis heute. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde abgelehnt, die der damalige Präsident der Grossbank, Peter Kurer, gegen einen Bericht im «Blick» vom 6. November 2009 erhoben hatte. «Blick» hatte über die Antwort des Bundesrats auf eine Anfrage von FDP-Nationalrat Philipp Müller berichtet und dabei getitelt: «Bundesrat: UBS-Kurer hat geschwindelt». Der Vorspann hiess: «Bis heute ist umstritten, ob Kurer an der GV im Oktober 2008 die Lage schöngefärbt hat. Nun sagt Bern: Ja, aber es war 'zweckmässig'.»
Peter Kurer stiess sich am Titel und am Wort «Falschaussage» im Text. «Blick» habe den Eindruck erweckt, er, Kurer, habe gelogen. Das schade seinem Ruf als integrer Wirtschaftsführer. Zudem habe ihn die Zeitung nicht angehört und auch die verlangte Berichtigung nicht gebracht.
Der Presserat weist Kurers Beschwerde ab. Das Blatt habe die Antwort der Landesregierung korrekt wiedergegeben; seine Wertungen und der Titel seien vertretbar. Und «Blick» musste Kurer nicht zu den Vorwürfen befragen, weil der Bericht nur eine öffentliche, amtliche Mitteilung rapportierte. Zudem waren die Vorwürfe nicht neu, sondern schon früher publiziert worden.
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