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Media Service: Schweizer Presserat / Stellungnahme 25/2010 www.presserat.ch/27890.htm Parteien: Binswanger/«Das Magazin» c. «Blick am Abend» Beschwerde gutgeheissen

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02.07.2010 – 08:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

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Thema: Wahrheits- und Berichtigungspflicht
Zusammenfassung
Wahrheitspflicht gilt auch für journalistische «Schnellschüsse»
Im Dezember 2009 nahm Helmut-Maria Glogger in seiner Kolumne 
«Glogger mailt...» im «Blick am Abend» einen Kommentar im «Magazin» 
aufs Korn.  Der Journalist Daniel Binswanger hatte  nach der 
Abstimmung über die Minarett-Initiative unter dem Titel «Freipass zum
Genozid» vor der SVP-Idee gewarnt, das Volk künftig auch über 
völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen. Glogger 
erwiderte darauf: «Na, ich lese Sie. Wer gegen Minarette stimmt, 
stimmt auch für Folter und gibt den 'Freipass zum Genozid', also der 
Vergasung anders Denkender. Schreiben Sie, Binswanger!»
Der Presserat heisst eine Beschwerde von Daniel Binswanger und dem
«Magazin» gegen «Blick am Abend» gut». Für den Rat wäre die 
zuspitzende Interpretation Gloggers allenfalls als kommentierende 
Wertung zulässig. Mit der Formulierung. «Schreiben Sie, Binswanger!» 
erweckt die Kolumne jedoch den tatsachenwidrigen Eindruck, Binswanger
habe in seinem Kommentar explizit geschrieben, wer gegen Minarette 
stimme, spreche sich auch für Folter und Genozid aus. Selbst wenn die
Kolumne vom Publikum als «Schnellschuss» wahrgenommen wird, wie sich 
«Blick am Abend» rechtfertigt,  darf in einem solchen Beitrag nicht 
jeder beliebige, ehrverletzende Unsinn verbreitet werden.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
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Postfach/Case 201
3800 Interlaken
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Fax: 033 823 11 18
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