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Media Service: Schweizer Presserat / Stellungnahme 35/2010 (www.presserat.ch/28110.htm) Parteien: Bundesanwaltschaft / «Weltwoche» Beschwerde teilweise gutgeheissen

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05.10.2010 – 11:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

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Thema: Wahrheits- und Berichtigungspflicht; Kommentarfreiheit
Zusammenfassung
Unhaltbarer Vorwurf der Vertuschung
Der Presserat hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die
«Weltwoche» teilweise gutgeheissen. Die «Weltwoche» hatte am 4. 
Februar 2010 in ihrer Rubrik «Personenkontrolle» Bundesanwalt Erwin 
Beyeler in der Affäre Roduner kritisiert. Der Bundesanwalt habe «bis 
zuletzt versucht», das Strafverfahren gegen den eidgenössischen 
Untersuchungsrichter Roduner, der sich im Juni 2008 selbst einen 
fingierten Drohbrief gefaxt hatte, «zu verschleppen und zu 
verzögern». Weiter schrieb die «Weltwoche»,  Beyeler habe «den 
Skandal sogar ganz vertuschen» wollen. Und als Beleg nannte die 
Zeitung: «Dies stellt nun der Bericht der Geschäftsprüfer des 
Parlaments über die Justizaffäre von Mitte 2008 fest.»
Der erwähnte GPK-Bericht stellt zwar fest, dass die 
Bundesanwaltschaft knapp fünf Monate verstreichen liess, bevor sie 
die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Roduner einholte. Doch 
kommt die GPK in etwas gewundenen Worten zum Schluss, dass die 
Gesamtdauer bis zur Erledigung des Verfahrens achteinhalb Monate 
gedauert habe, «was keiner Rechtsverzögerung gleichkommen dürfte». 
Eindeutiger äussert sich der Bericht unmittelbar zuvor: «Für die GPK 
sind keine Hinweise auf Vertuschungsversuche, die zum Teil in den 
Medien moniert wurden, erkennbar.»
In seiner Beschwerde an den Presserat warf der Bundesanwalt der 
«Weltwoche» vor, den Bericht der GPK wahrheitswidrig in sein 
Gegenteil verkehrt zu haben. Der Presserat war der Meinung, ein 
Journalist dürfe das Verstreichenlassen von knapp fünf Monaten bis 
zur Einleitung eines Strafverfahrens durchaus als «Verschleppen und 
Verzögern» kritisieren. Es sei zulässig, die im Bericht genannten 
Fakten so zu interpretieren, obschon die GPK sich hier 
zurückhaltender äussert. In diesem Punkt wies der Presserat die 
Beschwerde ab. Doch für den viel schwerer wiegenden Vorwurf eines 
Vertuschungsversuches konnte die «Weltwoche» keinen Beweis erbringen:
Der GPK-Bericht stellt hier unmissverständlich das Gegenteil fest. 
Die «Weltwoche» verletzte deshalb mit ihrer Behauptung die 
Wahrheitspflicht. Und weil der Vertuschungsvorwurf falsch war, besass
der Bundesanwalt einen Anspruch auf Berichtigung. Die «Weltwoche» 
verweigerte dies jedoch, weshalb der Presserat zusätzlich eine 
Verletzung der Berichtigungspflicht feststellte.

Kontakt:

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Fax: 033 823 11 18
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