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Media Service: Stellungnahme 65/2010 (www.presserat.ch/28760.htm) Parteien: «Demokratiebewegung Liechtenstein» c. «Liechtensteiner Vaterland» Beschwerde abgewiesen
Interlaken (ots) -
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Thema: Recht der Öffentlichkeit auf Kenntnis der Tatsachen / Journalistische Weisungen
Zusammenfassung
Boykott einer Buchneuerscheinung?
Beschwerde gegen «Liechtensteiner Vaterland» abgewiesen
Der Presserat hat eine Beschwerde der Demokratiebewegung Liechtentstein gegen das «Liechtensteiner Vaterland» abgewiesen. Es stehe im alleinigen Ermessen einer Redaktion, ob sie ein Buch rezensiere oder ein Interview mit dem Autor veröffentliche. Zumal in Bezug auf das Buch «Die Entführung», von Armin Oehri, von einem Boykott nicht die Rede sein könne.
Die Neuerscheinung «Die Entführung» von Armin Oehri schlug im Sommer 2010 in Liechtenstein hohe Wellen. Verlag und Autor warfen dem «Liechtensteiner Vaterland» vor, das Buch zu boykottieren, weil es ein heikles Thema aus der Liechtensteiner Geschichte aufgreife. Chefredaktor Günther Fritz reagierte auf die vom «Liechtensteiner Volksblatt» veröffentlichten Vorwürfe mit einem Editorial und begründete, er lasse sich nicht vorschreiben, eine Buchrezension und/oder in Interview mit dem Autor zu veröffentlichen. Darauf reagierte die Demokratische Bewegung Liechtenstein mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat und beanstandete, es könne nicht im alleinigen Ermessen eines Chefredaktors liegen, ob eine Zeitung eine Buchbesprechung über ein «sensibles Thema» berühre oder nicht.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die Auswahl der zu veröffentlichenden Informationen liegen im alleinigen Ermessen der Redaktionen. Dieses Ermessen sei in verhältnismässiger Weise auszuüben. So gehe es berufsethisch nicht an, sich beim Publikationsentscheid von anderen als journalistischen Kriterien leiten zu lassen. Im konkreten Fall sei allerdings nicht erstellt, dass die Ablehnung von Buchbesprechung und Interview deshalb erfolgt wäre, weil ein «dunkles Kapitel aus der Geschichte Liechtensteins» aus Rücksicht auf einen Teil der Leserschaft verschwiegen werden soll. Zumal das «Liechtensteiner Vaterland» bereits im Juni 2010 auf das Buch hingewiesen habe und im Herbst 2010 einen ausführlichen Bericht über eine öffentliche Lesung von Armin Öhri veröffentlichte. Zudem entspreche es gängiger Medienpraxis, dass in hierarchisch organisierten Redaktionen der Chefredaktor entscheidet, was publiziert wird.
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