Logo Presseportal

Vollversion Presseportal

Media Service: Stellungnahme 65/2010 (www.presserat.ch/28760.htm) Parteien: «Demokratiebewegung Liechtenstein» c. «Liechtensteiner Vaterland» Beschwerde abgewiesen

Ein Dokument :
Download (21 kB )
25.01.2011 – 11:15  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Recht der Öffentlichkeit auf Kenntnis der Tatsachen /
Journalistische Weisungen
Zusammenfassung
Boykott einer Buchneuerscheinung?
Beschwerde gegen «Liechtensteiner Vaterland» abgewiesen
Der Presserat hat eine Beschwerde der Demokratiebewegung 
Liechtentstein gegen das «Liechtensteiner Vaterland» abgewiesen. Es 
stehe im alleinigen Ermessen einer Redaktion, ob sie ein Buch 
rezensiere oder ein Interview mit dem Autor veröffentliche. Zumal in 
Bezug auf das Buch «Die Entführung», von Armin Oehri, von einem 
Boykott nicht die Rede sein könne.
Die Neuerscheinung «Die Entführung» von Armin Oehri schlug im 
Sommer 2010 in Liechtenstein hohe Wellen. Verlag und Autor warfen dem
«Liechtensteiner Vaterland» vor, das Buch zu boykottieren, weil es 
ein heikles Thema aus der Liechtensteiner Geschichte aufgreife. 
Chefredaktor Günther Fritz reagierte auf die vom «Liechtensteiner 
Volksblatt» veröffentlichten Vorwürfe mit einem Editorial und 
begründete, er lasse sich nicht vorschreiben, eine Buchrezension 
und/oder in Interview mit dem Autor zu veröffentlichen. Darauf 
reagierte die Demokratische Bewegung Liechtenstein mit einer 
Beschwerde an den Schweizer Presserat und beanstandete, es könne 
nicht im alleinigen Ermessen eines Chefredaktors liegen, ob eine 
Zeitung eine Buchbesprechung über ein «sensibles Thema» berühre oder 
nicht.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die Auswahl der zu 
veröffentlichenden Informationen liegen im alleinigen Ermessen der 
Redaktionen. Dieses Ermessen sei in verhältnismässiger Weise 
auszuüben. So gehe es berufsethisch nicht an, sich beim 
Publikationsentscheid von anderen als journalistischen Kriterien 
leiten zu lassen. Im konkreten Fall sei allerdings nicht erstellt, 
dass die Ablehnung von Buchbesprechung und Interview deshalb erfolgt 
wäre, weil ein «dunkles Kapitel aus der Geschichte Liechtensteins» 
aus Rücksicht auf einen Teil der Leserschaft verschwiegen werden 
soll. Zumal das «Liechtensteiner Vaterland» bereits im Juni 2010 auf 
das Buch hingewiesen habe und im Herbst 2010 einen ausführlichen 
Bericht über eine öffentliche Lesung von Armin Öhri veröffentlichte. 
Zudem entspreche es gängiger Medienpraxis, dass in hierarchisch 
organisierten Redaktionen der Chefredaktor entscheidet, was 
publiziert wird.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch