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Media Service: Stellungnahme 2/2011 (www.presserat.ch/28830.htm) Parteien: Eidgenössische Kommission gegen Rassimus c. «Blick» Beschwerde gutgeheissen

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04.03.2011 – 11:05  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

Thema: Kommentarfreiheit, Entstellung von Informationen

Zusammenfassung

Trotz Kommentarfreiheit: Fakten müssen korrekt sein

Beschwerde gegen «SonntagsBlick» gutgeheissen

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus beschwerte sich über eine Kolumne des «SonntagsBlick». Der Kolumnist Frank A. Meyer unterstelle der Kommission zu Unrecht die Auffassung, das Kopftuch sei für alle Musliminnen ein religiöses Gebot. Der Presserat heisst die Beschwerde gut mit dem Argument: Gerade bei harschen Kommentaren müssen die zugrunde liegenden Fakten korrekt sein.

In einer «SonntagsBlick»-Kolumne unterstellte Frank A. Meyer der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), diese habe in einer Medienmitteilung geschrieben, das Kopftuch sei «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot». Die EKR reklamierte, «SonntagsBlick» habe sie verkürzt zitiert. Die Kommission habe vielmehr darauf hingewiesen, das Kopftuchverbot sei «ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot.»

Der Presserat heisst die Beschwerde gut. Problematisch sei zwar nicht die von einem Bericht der NZZ übernommene Kürzung des Zitats, sondern die verzerrte Wiedergabe der Haltung der Kommission. Der «SonntagsBlick» dürfe sehr wohl die Haltung der EKR scharf kritisieren und ihr vorzuwerfen, sie messe der Religionsfreiheit gegenüber der individuellen Freiheit der Frau ein unverhältnismässiges Gewicht zu. Frank A. Meyer hätte aber die Fakten, die seiner harschen Kritik zugrundeliegenden, korrekt darlegen sollen. Denn entgegen dem Anschein, den seine Kolumne erwecke, behaupte die EKR in ihrer Stellungnahme keineswegs, das Kopftuch sei für alle Musliminnen verbindlich.

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