Media Service: Stellungnahme 4/2011 (www.presserat.ch/28910.htm) Parteien: Stump c. «Blick» Beschwerde gutgeheissen
Interlaken (ots) -
Thema: Wahrheits- und Berichtigungspflicht / Überspitzung von Schlagzeilen
Zusammenfassung
Harsche Kritik beruhte auf unzutreffenden Fakten
Beschwerde gegen «Blick» gutgeheissen
Es ist unfair, eine harsche Kritik auf unzutreffende Fakten zu stützen. Deshalb heisst der Presserat eine Beschwerde der SP-Politikerin Doris Stump gegen «Blick» gut. Die Zeitung unterstellte der Politiker zu Unrecht, sie sei dafür verantwortlich, dass die Bundesbehörden anstatt «Vater oder Mutter» angeblich nur noch «Elter» schreiben dürften.
Im Juni 2010 mokierte sich «Blick» über Behördenrichtlinien zu geschlechtergerechter Sprache. Der Leitfaden der Stadt Bern ersetze «Fussgängerstreifen» durch «Zebrastreifen» und der Bund schreibe seinen Amtsstellen gar vor, anstatt Vater oder Mutter neu «Elter» zu schreiben. Tags darauf benannte die Zeitung die «Schuldige» an diesem «Sprach-Irrsinn»: Die Aargauer SP-Nationalrätin Doris Stump. Diese beschwerte sich beim Presserat, sie habe an keinem der beiden Leitfäden mitgearbeitet und auch keine «Sprachregelung» verordnet.
Der Presserat heisst die Beschwerde gut. In Bezug auf den Begriff «Elter» hält der Rat fest, dieser werde zwar im Bundesleitfaden erwähnt, jedoch mit dem Vermerk «selten». Der Bund empfehle dabei ausdrücklich, nur gebräuchliche Begriffe zu verwenden. Der zweite Bericht verwende die wahrheitswidrige Überspitzung vom Vortag als Grundlage für den Angriff auf die Beschwerdeführerin. Zwar sei es «Blick» unbenommen, die Bemühungen der Behörden um geschlechtergerechte Sprache als «Sprach-Irrsinn» zu bewerten und das politische Engagement von Doris Stump für dieses Anliegen scharf zu kritisieren. Unfair sei es hingegen, diese Kritik auf unzutreffende, verzerrte Fakten zu stützen.
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