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Media Service: Stellungnahme 7/2011 (www.presserat.ch/29030.htm) Parteien: X. c. «Weltwoche» Beschwerde gutgeheissen

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05.04.2011 – 11:10  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

Thema: Archivbilder / Persönlichkeitsschutz

Zusammenfassung

Bild einer Muslimin für unverhüllte Islamkritik missbraucht

Der Presserat hat die Beschwerde einer Muslimin gegen die «Weltwoche» gutgeheissen. Die «Weltwoche» hatte in ihrer Ausgabe 19/2010 einen islamkritischen Artikel mit einem Teilzitat aus dem Koran betitelt: «Tötet sie, wo immer ihr sie antrefft». Der Autor zog in seinem Artikel den Schluss, dass «der muslimische Glaube mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar» sei und «konsequenterweise» verboten werden müsste. Das Hauptbild zum Artikel zeigte einige Muslime, die auf dem Berner Bundesplatz demonstrieren. Eine der Abgebildeten, deren Gesichter gut erkennbar waren, legte beim Presserat Beschwerde ein: Das Bild sei einige Jahre früher bei einer friedlichen Demonstration gegen die dänischen Mohammed Karikaturen aufgenommen worden und erscheine hier aus dem Zusammenhang gerissen.

Der Presserat anerkannte in seiner Stellungnahme das Recht der Medien, am Islam und allen anderen Religionen fundamentale Kritik zu üben. Doch darf ein Medium einen solchen Meinungsartikel nicht mit irgendwelchen Archivbildern aus einem ganz anderen Kontext illustrieren. Das Hauptbild der «Weltwoche» war kein Symbolbild; zudem hatten die Abgebildeten nicht ihr Einverständnis für eine erneute Veröffentlichung in diesem ganz andern Zusammenhang gegeben. Wer friedlich für seine Religion demonstriert, hat nicht hinzunehmen, dass sein Bild später als Illustration eines Artikels dient, der diese Religion und damit auch die abgebildete Person als potenziell gewalttätig und verfassungsfeindlich denunziert. Die negativen Aussagen eines Artikels fallen unweigerlich auf die dazu abgebildeten Personen zurück. Und niemand muss als Sündenbock mit seinem Gesicht für Vorwürfe haften, die weder etwas mit seiner Person, noch mit der Situation zu tun haben, in der das Bild entstanden ist. Deshalb stellte der Presserat fest, dass die «Weltwoche» mit der Bildpublikation auch die Privatsphäre der Beschwerdeführerin verletzt hatte.

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