Ankündigung RVK Fachtagung: Wie viel darf uns ein Leben kosten? / Freitag, 10. Juni 2011, im Grand Casino Luzern
Luzern (ots) -
Wie viel darf uns ein Leben kosten?
Die Diskussion im Gesundheitswesen hat eine neue Dimension erreicht. Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil mögliche Grenzen bei den Behandlungskosten aufgezeigt. Was im ersten Blick als Urteil eines Einzelfalles aussieht, bringt eine grundlegende Problematik im Gesundheitswesen auf den Tisch: Wie viel darf uns ein Leben kosten?
Das Bundesgericht hat am 23. November 2010 ein wegweisendes Grundsatzurteil für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gefällt. Das Urteil bezieht sich auf den Fall einer Patientin mit der Diagnose Morbus Pompe, die mit dem Medikament Myozyme behandelt wurde. Darin unterstützte das Gericht einen Krankenversicherer, der jährliche Behandlungskosten von rund einer halben Million verweigert hatte. Das Bundesgericht äussert sich auch erstmals zu grundlegenden Fragen der Rationierung und den Grenzen der Finanzierung im Gesundheitswesen. Angesichts der knappen Ressourcen sei der Gesellschaft nicht jede medizinisch mögliche Behandlung zuzumuten.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Krankenversicherer aufgerufen, jeden einzelnen Fall zu prüfen. Könne die Krankheit tödlich verlaufen oder schwere gesundheitliche Schäden verursachen, so müsse die Kasse zahlen, sie dürften nicht aufgrund des Urteils die Zahlungen grundsätzlich verweigern. Diese Reaktion zeigt, dass das Gerichtsurteil einen grossen Interpretationsspielraum offen lässt. Wie weiter? Die Politik hat sich jahrelang um eine Diskussion gedrückt und der willkürlichen Rationierung Tür und Tor geöffnet. Das Thema ist vielen ein zu heisses Eisen, als dass man sich daran die Finger verbrennen möchte. Doch jetzt ist eine breite Debatte unumgänglich.
Eine Fachtagung des Verbandes der kleinen und mittleren Krankenversicherer am 10. Juni 2011 in Luzern macht den Auftakt zur Diskussion und bietet Fachleuten eine Plattform, ihre Meinungen und Blickwinkel darzulegen. Dabei werden Juristen, Fachärzte, Ökonomen und Theologen zu Worte kommen. Die breite Meinungsbildung ist lanciert.
Veranstalter und Anmeldungen: www.rvk.ch
Bild: www.rvk.ch/images/content/rvk_fachtagung_foto_banknote.jpg
Hinweis: Der Tagungsablauf der Fachtagung kann kostenlos im pdf-Format unter http://presseportal.ch/de/pm/100000384 heruntergeladen werden
Kontakt:
Marcel Graber, Direktor RVK
Tel.: +41/41/417'05'66
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch
Martina Ruoss, Leiterin Marketing
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E-Mail: m.ruoss@rvk.ch
Organisator:
RVK
Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer
Haldenstrasse 25
6006 Luzern