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Media Service: Schweizer Presserat: Stellungnahme 20/2011 (www.presserat.ch/29260.htm) Parteien Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung c. «Weltwoche» Beschwerde teilweise gutgeheissen

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07.06.2011 – 11:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

Thema: Wahrheitssuche / Berichtigung / Indiskretionen

Ungenügende Überprüfung anonymer Quellen

Beschwerde gegen «Weltwoche» teilweise gutgeheissen

Der Schweizer Presserat rügt die «Weltwoche», weil sie die Behauptung von zwei anonymen Quellen, die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung habe sich über geltende Bundesgesetze hinwegsetzt und einem Bewerber einer Richterstelle am Bundespatentgericht einen «illegalen Bonus» zugesichert, vor der Publikation sorgfältig hätte überprüfen müssen. Zudem habe das Wochenmagazin die Falschmeldung zu spät und nur unzureichend berichtigt.

Die «Weltwoche» vermeldete im Juni 2010 in der Rubrik «Personenkontrolle», die Gerichtskommission habe einem Bewerber für eine Richterstelle am Bundespatentgericht reglementswidrig einen «illegalen Bonus» in Form eines Zuschlags von jährlich 30'000 Franken zum Anfangslohn zugesichert. Die Gerichtskommission dementierte umgehend, sie habe, für keinen der von ihr je zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten je einen solch rechtswidrigen Anfangslohn oder Lohnzuschlag vorgesehen. Erst im September 2010 präzisierte die «Weltwoche», formal habe die Kommission nicht das Gesetz verletzt, hingegen aber die «interne Richtlinie zur Festsetzung der Löhne der Richter».

Der Presserat heisst die daraufhin eingereichte Beschwerde der Gerichtskommission gegen die «Weltwoche» teilweise gut. Vor der ersten Publikation wäre das Wochenmagazin verpflichtet gewesen, die Kommission mit dem Vorwurf zu konfrontieren. Die erst dreieinhalb Monate nach der Publikation der ersten Meldung erfolgte Präzisierung sei zudem zu spät und unvollständig gewesen. Die «Weltwoche» hätte zumindest darauf hinweisen müssen, dass die Kommission jegliche Unregelmässigkeiten bestreite. Nicht verletzt sieht der Presserat hingegen das Gebot der Lauterkeit der Recherche. Die «Weltwoche» habe die ihr durch eine Indiskretion zugetragene Information veröffentlichen und das Verhalten der Kommission gegenüber ihrem Journalisten kritisieren dürfen.

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