comparis.ch zur Akzeptanz von Analysen des eigenen Erbguts - Zwei Drittel wollen keinen Gentest machen
Zürich (ots) -
Information: Die Grafiken zur Medienmitteilung können unter www.presseportal.ch/de/pm/100003671 kostenlos heruntergeladen werden.
Am Donnerstag behandelt der Nationalrat zwei Motionen zur Regelung von Untersuchungen am eigenen Erbmaterial. Die Schweizer Bevölkerung sieht in Genanalysen sowohl Chancen als auch Risiken, wie eine repräsentative Umfrage von comparis.ch zeigt. 45 Prozent der Befragten sehen Gentests eher als Chance, 42 Prozent eher als Risiko. Ein zentrales Anliegen ist, dass Arbeitgeber und Versicherungen kein Recht auf diese Daten haben. Eine klare Mehrheit ist an eigenen Gentests nicht interessiert. Bei einer strengen Regelung besteht aber das Risiko, dass rund eine halbe Million Schweizer Gentests im Ausland machen.
Am Donnerstag berät der Nationalrat über zwei Motionen zur Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig für Gentests bei Menschen gelten sollen. Mit solchen Tests kann das individuelle Risiko für gewisse Krankheiten wie Krebs oder Parkinson bestimmt werden. Bisher sind diese nur erlaubt, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen, das heisst durch einen Arzt veranlasst werden. Im Ausland sind die Regelungen aber teilweise weniger streng. Via Internet kann man auch in der Schweiz einen Gentest bei einem ausländischen Anbieter durchführen. Die am Donnerstag behandelten Motionen wollen hier eine einheitliche Regelung schaffen. Die zentrale Frage dabei, die im Vorfeld medial bereits hitzig diskutiert worden ist: Sollen Gentests nur bei einem medizinischen Zweck oder freier zugänglich sein?
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat mit einer repräsentativen Umfrage die Einstellung von Herrn und Frau Schweizer zu Gentests untersucht. Dafür hat das Marktforschungsinstitut Link zwischen dem 20. und 25. Februar 2012 telefonisch 1101 Personen im Alter zwischen 18 und 74 Jahren in der ganzen Schweiz befragt. Die Umfrage zeigt: Die wenigsten Personen haben Erfahrung mit Gentests. Bloss jeder 25. Befragte hat bereits sein Erbgut untersuchen lassen. Wären DNA-Analysen in der Schweiz leichter möglich als heute, können sich 16 Prozent der Befragten vorstellen, eine solche Analyse durchzuführen. 64 Prozent schliessen aus, dass sie ihr Erbgut analysieren lassen würden. 19 Prozent sind noch unentschlossen. Bleiben die Regelungen für Untersuchungen der eigenen Gene in der Schweiz gleich streng wie bis anhin, könnten sich 22 Prozent der Befragten, die bei einer liberaleren Regelung ihr Erbgut in der Schweiz untersuchen lassen würden, vorstellen, auf ausländische Anbieter auszuweichen. Weitere 16 Prozent würden eine DNA-Untersuchung im Ausland nicht ausschliessen, sind aber noch unentschlossen (vgl. Grafik 1 auf Seite 3).
Chancen und Risiken halten sich die Waage Einen weiteren Hinweis auf die Einstellung zum Thema Gentest geben die generell wahrgenommenen Chancen und Gefahren. Hier zeigt sich ein ausgeglichenes Bild. So betrachten 45 Prozent der Befragten Analysen des Erbguts eher als Chance, 42 Prozent eher als Risiko. 7 Prozent der Befragten wissen es nicht oder wollen die Frage nicht beantworten. Die grössten Gefahren sind gemäss den Befragten, dass Versicherungen solche Gentests verlangen könnten, dass das Ergebnis das Leben zum Negativen verändern würde oder dass das Resultat in falsche Hände geraten könnte (vgl. Grafik 2). Die wichtigste Chance in den Augen der Befragten ist der Beitrag zur Forschung, den solche Genanalysen leisten können, gefolgt von der Möglichkeit, das Risiko für Erbkrankheiten bei den eigenen Kindern abschätzen zu können. Und auch das Kennen der eigenen Krankheitsrisiken wird als Chance erkannt (vgl. Grafik 3), zum Beispiel um besser Prävention zu betreiben. Die Chance auf geringere Gesundheitskosten wird hingegen weniger geteilt. «Schweizerinnen und Schweizer beurteilen schon heute die Chancen und Risiken von Gentests sehr realistisch», sagt Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte von comparis.ch.
Daten nur für kleinen Personenkreis Dass der Datenschutz bei Erbgutuntersuchungen das zentrale Anliegen ist, zeigt sich auch bei der Frage, wer Zugang zu den Resultaten erhalten soll. Wären Untersuchungen der eigenen Gene in der Schweiz einfacher möglich als bisher, wünschten sich die Befragten, dass nur ein kleiner Kreis von Personen Zugriff auf die Daten hat. So sagen 76 Prozent der Befragten, die getestete Person solle Zugriff auf die Daten haben. 66 Prozent räumen dieses Recht auch dem behandelnden Arzt ein. Und 40 Prozent finden, Eltern sollen Zugriff auf die Daten ihrer Kinder haben. Ein Drittel würde die Ergebnisse einer Genanalyse in anonymisierter Form der Forschung zur Verfügung stellen. Auf gar keinen Fall sollen aber Arbeitgeber, Krankenkassen oder Lebensversicherungen Zugang zu den Daten erhalten: Über 90 Prozent lehnen dies klar ab. «Die Schweizer Datenschutzregeln sind bereits jetzt sehr streng. Eine Weitergabe der Gentestdaten an Dritte benötigt im Grundsatz die Einwilligung der betroffenen Person. Darum wäre die Forderung nach einem eingeschränkten Zugriff auf die Ergebnisse bereits jetzt erfüllt», erklärt Schneuwly. Wer allerdings seine Risiken aufgrund eines Gentests kennt und zum Beispiel hierzu von einer Zusatzversicherung vor Abschluss befragt wird, muss über seine Risiken informieren. «Wenn man eine Zusatzversicherung abschliessen möchte, sollte man dies eher vor einem Gentest tun», rät Schneuwly.
Keine Neuregelung gewünscht Schliesslich stellte comparis.ch auch die Frage, ob eine Neuregelung für Gentests nötig ist. Also, ob solche Tests auch ohne Veranlassung durch einen Arzt in der Schweiz erlaubt werden sollen. 53 Prozent der Befragten geben an, die bisherige Regelung solle beibehalten werden. 39 Prozent der Befragten sind der Meinung, Gentests sollten freier zugänglich sein. «Hier stellt sich die Frage, ob man einem Teil der Bevölkerung, die ihr Erbgut untersuchen lassen möchte, dies weiterhin erschweren sollte oder ob man den Menschen diese Entscheidung zutraut. Eine strenge Regelung kann dazu führen, dass mehr und mehr Tests im Ausland gemacht werden, zulasten der Datensicherheit, Qualität und hiesigen Forschungslandschaft», sagt Schneuwly. Wenn jeder seinen Gentest selber bezahlen müsste, und das wünschten sich über 40 Prozent der Befragten, entstünden auch keine Kosten für die Allgemeinheit, erklärt der Krankenkassen-Experte. Und schliesslich, so Schneuwly, sollte das Parlament die Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen und die Getesteten rechtlich verbindlich vor der unfreiwilligen Weitergabe der Gentest-Resultate an Arbeitgeber, Versicherer etc. schützen.
Kontakt:
Felix Schneuwly
Krankenkassen-Experte
Handy: 079 600 19 12
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: felix.schneuwly@comparis.ch
www.comparis.ch/krankenkassen