Urteil Bundesverwaltungsgericht - Kernkraftwerk Mühleberg //Instandhaltungskonzept in Arbeit - Beschwerde beschlossen
Bern (ots) -
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) fordert von der BKW die Erarbeitung eines Instandhaltungskonzepts zum Kernkraftwerk Mühleberg (KKM). Die BKW hat die Arbeit dazu bereits aufgenommen. Das Urteil des BVGer wirft aber auch grundsätzliche Fragen auf, die durch das Bundesgericht geklärt werden müssen. Nach Prüfung des Urteils hat die BKW beschlossen, beim Bundesgericht gegen den Entscheid Beschwerde zu führen. Ziel ist es, die Rechtssicherheit zu erlangen, die für einen Entscheid über die Investitionen ins KKM notwendig ist.
Mit Blick auf den Weiterbetrieb hat die BKW 2011 mit der Erarbeitung eines übergeordneten Nachrüst- und Instandhaltungskonzepts begonnen. Bereits Ende August letzten Jahres reichte die BKW dem Eidgenössischen Nuklearsicherheits-inspektorat ENSI erste Projektvarianten ein. Diese werden im Sommer 2012 in ein Konzept zusammengefasst und dem ENSI erneut unterbreitet. Aufgrund des Urteils des BVGer wird dieses Konzept nun parallel zur Beschwerde an das Bundesgericht auch vorsorglich beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Ende März 2012 steht zudem der Nachweis zur Bewältigung einer Kombination eines 10'000-jährlichen Erdbebens und das durch das Erdbeben ausgelöste Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des KKM an.
- Bezüglich des Kernmantels reichte die BKW beim ENSI Ende 2011 mit Blick auf den Weiterbetrieb ein Massnahmenpaket für die zusätzliche Stabilisierung des Kernmantels ein. Sie will die vier bestehenden Zuganker ersetzen und zusätzlich zwei weitere einbauen. Die Eingabe wird zurzeit vom ENSI geprüft. Ein Austausch des Kernmantels ist nicht vorgesehen.
- Nach Untersuchungen und Berechnungen der BKW in Sachen Erdbebensicherheit entspricht die Standfestigkeit des Wasserkraftwerks Mühleberg (WKW) gemäss gültiger Richtlinie für Stauanlagen den neuesten Erdbebengefährdungsannahmen (Mai 2011). Trotzdem wird die BKW gemäss ihrer safety-first-Philosophie und nicht zuletzt mit Blick auf die Neukonzessionierung des WKW die Gelegenheit ergreifen, das WKW weiter zu verstärken.
- In Bezug auf die Forderung, über eine Kühlung des SUSAN-Notstandsgebäudes zu verfügen, die von der Aare unabhängig ist, hatte die BKW bereits Ende August letzten Jahres dem ENSI eine Projektvariante für eine diversitäre Wärmesenke mittels Kompaktkühler eingereicht. Seither sind seitens des KKM zusätzliche Projektvarianten vertieft worden. Geprüft wird unter anderem der Bau einer unterirdischen Leitung von der Saane zum SUSAN-Notstandsgebäude sowie eines zusätzlichen Hochreservoirs oberhalb des KKM-Geländes. Gegenwärtig laufen in der näheren Umgebung des KKM verschiedene Abklärungsarbeiten. Diese Projektvarianten werden in den nächsten Monaten konkretisiert und anschliessend in das Konzept für den weiteren Betrieb des KKM integriert, welcher im Sommer 2012 dem ENSI und überdies dem UVEK eingereicht wird.
Eine allfällige vorzeitige Ausserbetriebnahme hätte bedeutende finanzielle und versorgungstechnische Auswirkungen. Es müssten pro Jahr rund drei Terawattstunden Strom auf dem Markt beschafft werden. Zudem müssten die zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme bilanzierten Werte abgeschrieben werden. Per 31.12.2011 sind Sachanlagen im Wert von rund 400 Mio. CHF bilanziert. Weiter müssten die Rückstellungen für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung ange-passt werden. Basierend auf der aktuellen Kostenschätzung ist bei einer vorzeitigen Ausserbetriebnahme mit einer Erhöhung der Rückstellung um rund 200 Mio. CHF zu rechnen. Vorbehalten bleibt allerdings eine neue Kostenschätzung, welche in einem solchen Fall vorgenommen werden müsste. Der jährlich wegfallende Ergebnisbeitrag auf Stufe des operativen Ergebnisses (EBIT) ist auf Basis der aktuellen Marktpreise für Strom und ohne Berücksichtigung von zusätzlichen Abschreibungen von Langfristinvestitionen mit rund 50 Mio. CHF pro Jahr zu beziffern. Die Nachzahlungen in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds werden auf rund 450 Mio. CHF geschätzt. Dieser Betrag wäre zwar liquiditäts-, aber nicht ergebniswirksam.
// Die in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen beruhen auf Annahmen und sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den in diesem Text geäusserten Erwartungen und vorausschauenden Aussagen abweichen. Dieser Text erscheint in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Massgebend ist die deutsche Version.
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