Umwandlungssatz senken, Kapital der Arbeitnehmer schützen - Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt Stellung zum Bericht des Bundesrats über die Zukunft der 2. Säule
Zürich (ots) -
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt Stellung zum Bericht des Bundesrats über die Zukunft der 2. Säule. Wegen steigender Lebenserwartung und der Entwicklung an den Finanzmärkten müssten die Weichen für die 2. Säule rasch gestellt werden. Die Pensionskassen seien sozialpartnerschaftlich zusammengesetzt und gäben sämtliche Gewinne an die Versicherten weiter. Beim jetzigen BVG-Umwandlungssatz ergebe sich aber bei jeder neuen Pensionierung ein Verlust auf dem Kapital zukünftiger Rentner. Ein niedrigerer Umwandlungssatz sei ein dringend notwendiger Kapitalschutz für die Arbeitnehmenden. Sollte sich das finanzielle Umfeld wider Erwarten besser entwickeln, könnten die Pensionskassen den tatsächlichen Umwandlungssatz schnell anheben. Der ASIP fordert Politik und Sozialpartner auf, gemeinsam und zügig Lösungen zu suchen. Der Bericht bietet zwar eine gute Auslegeordnung, es braucht aber eine Prioritätensetzung.
Der Bericht des Bundesrats nimmt fast zu allen Themen, die in den letzten Jahren im Bereich der beruflichen Vorsorge diskutiert wurden, Stellung. Der ASIP unterstreicht deshalb, das bestehende System müsse nicht revolutioniert werden. Am bewährten Drei-Säulen-Konzept sei festzuhalten. Nach Meinung des ASIP ist heute jedoch das Gleichgewicht zwischen versprochenen Leistungen und deren Finanzierung gefährdet.
Handlungsbedarf bestehe vor allem im Bereich des BVG-Umwandlungssatzes. Die den heutigen Umwandlungssatz bestimmenden Faktoren - Lebenserwartung und technische Verzinsung - entsprächen nicht mehr der Realität. Bei jeder Pensionierung ergebe sich deshalb ein Verlust, der primär von den Arbeitnehmenden zu tragen sei. Der heutige Satz führe zu einer immer höheren systemfremden Umverteilung (gemäss Bericht Zukunft 2. Säule rund CHF 600 Mio.). Vor diesem Hintergrund sollten die Gewerkschaften erkennen, dass aufgeschobenes Handeln nur zur Umverteilung von Mitteln ihrer Mitgliederbasis zugunsten der Rentenbezüger führt. Benachteiligt würden vor allem die Jungen. Ein tieferer Mindest-Umwandlungssatz bedeute letztendlich einen Kapitalschutz für die Arbeitnehmenden.
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