economiesuisse - 77 Abstimmungsvorlagen mehr seit 2003
Zürich (ots) -
Zwei Studien verweisen auf negative Auswirkungen der AUNS-Initiative
Die AUNS-Initiative «Staatsverträge vors Volk» ist rechtlich unklar formuliert. Zu diesem Schluss kommen zwei wissenschaftliche Studien, die economiesuisse in Auftrag gegeben hat. Die Studien zeigen zudem, dass nach Annahme der Initiative mit einer Abstimmungsflut zu rechnen ist. So wären seit Mitte 2003 bis zu neun zusätzliche Vorlagen pro Jahr angefallen. Eine Vielzahl von Vorlagen pro Abstimmungstermin beeinflusst die Informiertheit der Stimmenden negativ.
Die Initiative «Staatsverträge vors Volk» will das obligatorische Referendum auf alle Staatsverträge in «wichtigen Bereichen» ausweiten. economiesuisse hat die staatspolitischen Auswirkungen der Initiative von Prof. Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen und von Professor Daniel Kübler vom Zentrum für Direkte Demokratie Aarau (Universität Zürich) untersuchen lassen.
Initiative ist rechtlich unklar Der Begriff «wichtige Bereiche», der gemäss Initiative Massstab für das obligatorische Referendum sein soll, ist laut der Studie von Prof. Ehrenzeller in diesem Zusammenhang verfassungsrechtlich nicht greifbar. Für die Bewertung von Staatsverträgen nach Wichtigkeit gebe es keine allgemein akzeptierten Kriterien. Die in der AUNS-Initiative enthaltenen Kriterien werden als «missglückt» bezeichnet. Ob ein Staatsvertrag wichtig oder unwichtig ist, würde künftig vom Parlament entschieden und auf politischem Ermessen beruhen. Ehrenzeller kommt ausserdem zum Schluss, dass im untersuchten Zeitraum vom 1. August 2003 bis 31. Dezember 2011 über 77 zusätzliche Staatsverträge zwingend hätte abgestimmt werden müssen, wenn die Initiative schon in Kraft gewesen wäre. Das entspricht einem Durchschnitt von neun zusätzlichen Vorlagen pro Jahr und würde zu einer Verdoppelung der jährlichen Abstimmungsvorlagen führen.
Anzahl Abstimmungsvorlagen hat negativen Effekt auf Informiertheit Das Gutachten von Prof. Kübler zeigt: Je mehr Vorlagen an einem Termin zur Abstimmung kommen, desto schlechter sind die Stimmenden informiert. Mit der AUNS-Initiative kämen zahlreiche unumstrittene Verträge, die mehrheitlich sehr technische Themen behandeln, obligatorisch zur Abstimmung. So zum Beispiel der «Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden». Die Beschäftigung mit solch unbestrittenen Vorlagen bedeutet einen steigenden Aufwand für die Stimmberechtigten und würde dem bewährten System laut Kübler schaden. Die heutige Regelung mit dem fakultativen Referendum ermöglicht, dass über diese Verträge dann abgestimmt werden kann, wenn 50'000 Stimmberechtigte dies wünschen.
Kontakt:
Ursula Fraefel, Kampagnenleiterin
Telefon: 079 505 52 87, E-Mail: ursula.fraefel@economiesuisse.ch
Prof. Bernhard Ehrenzeller, Institut für Rechtswissenschaft und
Rechtspraxis (IRP-HSG), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Universität
St. Gallen
Telefon: 071 224 24 46
Prof. Daniel Kübler, Zentrum für Demokratie Aarau (Universität
Zürich)
Telefon: 062 836 94 20
Weitere Informationen zu den wissenschaftlichen Studien:
www.economiesuisse.ch und www.auns-initiative-nein.ch