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Media Service: Schweizer Presserat Stellungnahme 53/2012 (http://presserat.ch/_53_2012_htm)

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02.10.2012 – 11:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Interlaken (ots) -

Satirefreiheit nicht verletzt

Parteien: Baur c. Radio Télévision Suisse/«Tango»

Thema: Wahrheit, Entstellung von Informationen

Beschwerdeabgewiesen

Zusammenfassung

Satirefreiheit nicht verletzt

Eine Fernsehsendung, die sich dem Infotainment, der Unterhaltung und der Provokation verschrieben hat, darf sich auf die Satirefreiheit berufen. Die Satire als Absicht sollte für die Fernsehzuschauer erkennbar sein. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde der Gleichstellungsbeauftragten des Kantons Neuenburg, Nicole Baur, gegen die Sendung «Tango» der Radio Télévision Suisse gelangt.

Nicole Baur wurde in einer Sendung zum Thema «Beziehungen zwischen den Geschlechtern und Macht» auf einem Einblender wiederholt als «Chienne de garde» vorgestellt. Auch wenn sie die radikal-feministische Vereinigung mit dem gleichen Namen respektiere, gehöre sie dieser nicht an. Die falsche Zuordnung entstelle zudem ihre Äusserungen.

Der Presserat anerkennt in seiner Stellungnahme, dass die Etikettierung «Chienne de garde» unglücklich und zweideutig ist. Er verneint aber eine Verletzung des Wahrheitspflicht. Der Beschwerdeführerin sei der augenzwinkernde Charakter der Sendung bei ihrer Zusage bekannt gewesen. Ebenso gelte dies für die Fernsehzuschauer.

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