comparis.ch zur Verunsicherung der Versicherten nach Supra-Konkurs - Reserven ein Garant für Sicherheit der Versicherten
Zürich (ots) -
Information: Die Tabelle "Reserven in Prozent der Prämien" kann unter www.presseportal.ch/de/pm/100003671 kostenlos heruntergeladen werden.
Der Konkurs der Supra-Zusatzversicherung verunsichert viele Versicherte. Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat daher die Reservensituation der Krankenkassen in der Grundversicherung untersucht und gibt Entwarnung. Gefahr droht durch das neue Aufsichtsgesetz mit Prämienrückerstattungen statt soliden Reserven.
Letzten Mittwoch hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den Konkurs über die Supra SA eröffnet und angekündigt, dass die Versicherten in die Assura SA übergeführt werden. Die Nachricht des Supra-Konkurses hat unter den Versicherten zu einer grossen Verunsicherung geführt. «Uns haben viele Anfragen erreicht - gerade zur Grundversicherung, auch wenn der Konkurs die Supra-Zusatzversicherung betrifft», erklärt Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte von comparis.ch.
Wer die finanzielle Situation einer Krankenkasse einschätzen will, prüft am einfachsten ihre Reserven im Verhältnis zu den Prämieneinnahmen. Bis Ende 2011 hat sich auch das Bundesamt für Gesundheit auf diese Kennzahl gestützt. Dabei haben, abhängig von der Versichertenzahl, unterschiedliche minimale Reservenquoten gegolten (kleine Krankenkassen bis 50'000 Versicherten mussten eine Reservenquote von 20 Prozent der Jahresprämien aufweisen, mittelgrosse Kassen mit 50'000 bis 150'000 Versicherten 15 Prozent, grosse Krankenkassen mit über 150'000 Versicherten 10 Prozent). Seit Anfang 2012 werden die Reserven neu solvenzbasiert beurteilt. Das heisst, die Reserven müssen eine Mindesthöhe aufweisen, die den Risiken der Krankenkasse entspricht. «Die neuen Reservenvorschriften mögen versicherungstechnisch präziser sein, für Laien sind sie jedoch kaum mehr nachvollziehbar. So öffnen sie Tür und Tor für Interpretations- und Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und der Aufsichtsbehörde», sagt Felix Schneuwly. Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch zeigt darum in seinem Prämienvergleich weiterhin die bis Ende 2011 massgebende Reservenquote an.
Kaum zu tiefe Reserven Zudem hat comparis.ch aufgrund der Verunsicherung der Versicherten die Reservensituation der Krankenkassen unter die Lupe genommen. Die Analyse der Aufsichtsdaten 2011 zeigt, dass die meisten Krankenkassen die Reservenvorschriften erfüllen. So haben bei den kleinen und den grossen Krankenkassen jeweils neun von zehn Kassen höhere Reserven als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei den mittleren Krankenkassen sind es zwei Drittel der Kassen. In den letzten Jahren sind die Reservenbestände zudem eher gestiegen. So hat sich die gewichtete Reservenquote im Durchschnitt bei den kleinen Kassen von 24 Prozent im Jahr 2009 auf 31 Prozent im letzten Jahr erhöht. Die Krankenkassen mittlerer Grösse haben im gleichen Zeitraum die Reservenquote von 13 Prozent auf 19 Prozent erhöht und die grossen Krankenkassen von 13 Prozent auf 15 Prozent. «Bis auf wenige Ausnahmen besteht aufgrund der Reservensituation kein Grund zur Sorge», so das Fazit von Felix Schneuwly. Bei den wenigen Ausnahmen müsse letztlich das Bundesamt für Gesundheit als Aufsichtsbehörde garantieren können, dass trotz der zu tiefen Reserven keine unterjährige Prämienerhöhung nötig sei, sagt Schneuwly. Könne das BAG das nicht garantieren, hätte es eine Erhöhung der Krankenkassenprämien verlangen können.
Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz gefährdet Reserven Ob die Krankenkassen auch in Zukunft bei unerwartet stark steigenden Gesundheitskosten auf genügend hohe Reserven zurückgreifen können, ist ungewiss. So sieht der Entwurf des geplanten Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes vor, dass die Aufsichtsbehörde Prämiensenkungen oder sogar Prämienrückzahlungen bei zu hohen Reserven anordnen kann. Die Verordnung von Prämiensenkungen ist keine neue Massnahme. Unter der Ägide von Ruth Dreifuss und später Pascal Couchepin hatte die Aufsicht bereits Prämiensenkungen angeordnet. Im Jahr 2001 sind die Reserven um rund einen Viertel gesunken, 2008 um knapp einen Fünftel. Nach kurzfristig sehr tiefen Prämienerhöhungen aufgrund der Reservensenkungen ist es in der Folge zu massiven Erhöhungen gekommen. So sind die Prämien auf das Jahr 2010 hin beispielsweise im Durchschnitt für alle Versicherten um 11,5 Prozent gestiegen. «Bisher haben sich die politischen Eingriffe stets als Bumerang für die Prämienzahler erwiesen. Mit dem geplanten Aufsichtsgesetz steigt die Gefahr neuer Eingriffe zu Lasten der Prämienzahler», sagt Felix Schneuwly.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese verordneten Prämiensenkungen gestoppt hat, soll nun eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden. «Verordnete Prämiensenkungen zu Lasten der Reserven sind unnötig, die Versicherten haben es selbst in der Hand, sich gegen zu hohe Prämien zu schützen», erklärt Schneuwly. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Urteil festgehalten: Mit einem Wechsel der Krankenkasse steht den Versicherten eine einfache Massnahme zur Verfügung. So müsse die Aufsicht die Prämienzahler nicht vor zu hohen, sondern vor zu tiefen Reserven schützen, erklärt Schneuwly. Zudem müssten die Versicherten transparent über die Reservensituation informiert werden.
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