Media Service: Diskriminierender Rundumschlag Schweizer Presserat; Stellungnahme 77/2012 (http://presserat.ch/_77_2012_htm)
Interlaken (ots) -
Parteien: X./IG offenes Davos/VPOD Grischun c. «Gypfel Zytig»
Thema: Diskriminierung
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Diskriminierender Rundumschlag
Dürfen Journalisten in humoristischen Beiträgen pauschalisierende Vorurteile gegenüber Nationalitäten oder ethnischen Gruppen bedienen? Der Presserat beantwortet die Frage differenziert: Diskriminierend ist eine Pauschalisierung, wenn sie mit einem erheblichen Unwerturteil verknüpft wird.
Im Sommer 2012 veröffentlichte die Davoser «Gipfel Zytig» zwei «humoristische» Beiträge, die zu Beschwerden an den Presserat führten. Zunächst forderte die Redaktion die Leserschaft in einem fiktiven «Wettbewerb» auf, Fragen zu einem Bild von asiatischen Studentinnen und Studenten zu beantworten. Eine Woche später veröffentlichte die Zeitung einen «Vorschlag für eine neue Schweizer Landeshymne». Mehrere Beschwerdeführende beanstandeten, mit dem «Wettbewerb» würden «Asiaten aufgrund ihres Aussehens aufs Übelste verunglimpft» und der Vorschlag für eine neue Landeshymne habe mit seiner «schockierenden Fremdenfeindlichkeit» ein grosses mediales Echo ausgelöst.
Der Presserat beurteilt die beiden Beiträge unterschiedlich. Die Pauschalisierung, wonach alle Asiaten gleich aussähen, wird im beanstandeten Beitrag nicht mit einer Herabwürdigung dieser Gruppe verbunden. Demgegenüber bedient die «Gipfel Zytig» im «Vorschlag für eine neue Schweizer Landeshymne» mit einer Schimpftirade gegen verschiedene Nationalitäten reihenweise generalisierende Vorurteile gegen Ausländerinnen und Ausländer.
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