Media Service: Privatsphäre eines Politikers nicht verletzt Schweizer Presserat 51/2013 (http://presserat.ch/_51_2013_htm)
Interlaken (ots) -
Parteien: Mattenberger/Otero Mattenberger c. «24 Heures»
Thema: Identifizierung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Privatsphäre eines Politikers nicht verletzt
Muss es sich ein Politiker gefallen lassen, dass eine Zeitung identifizierend über die gerichtliche Auseinandersetzung seiner Ehefrau mit einer Hausangestellten berichtet? Ja, entscheidet der Presserat, sofern der Medienbericht im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht. «24 Heures» berichtete in mehreren Artikeln über eine Hausangestellte, die der Ehefrau eines SP-Politikers vor Gericht vorwarf, ihr Lohn vorenthalten, sie unter dem gesetzlichen Minimum bezahlt und sie missbräuchlich entlassen zu haben. Der angegriffene Politiker und seine Frau beschwerten sich daraufhin beim Presserat, ihre Privatsphäre sei verletzt. Für den Presserat besteht im konkreten Fall ein den Schutz der Privatsphäre überwiegendes Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung. Auch wenn die Hausangestellte formal von der Ehefrau und deren Apotheke angestellt war, sei der Politiker faktisch trotzdem ebenfalls Arbeitgeber gewesen. Und als Anwalt mit Spezialgebiet Arbeitsrecht sowie als Parlamentarier einer Partei, die kürzlich eine Kampagne zur Besserstellung der Hausangestellten lanciert hat, müsse er es sich gefallen lassen, dass sein privates Verhalten in diesem Zusammenhang öffentlich thematisiert wird.
Kontakt:
SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch