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Caritas Schweiz fordert Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen / Schweiz hält in der Asylpolitik grundlegende Kinderrechte nicht ein

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12.12.2013 – 07:45  Caritas Schweiz / Caritas Suisse    [newsroom]

Luzern (ots) -

In der Asylpolitik hält die Schweiz grundlegende Kinderrechte nicht ein. Caritas ortet in einem neuen Positionspapier dringenden Handlungsbedarf. Damit Kinder und Jugendliche im Asylbereich besser geschützt sind, muss die Schweiz den Verpflichtungen nachkommen, die sie mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention eingegangen ist.

Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes - kurz Kinderrechtskonvention - hat sich die Schweiz bereits im Jahr 1997 verpflichtet, das Kindeswohl bei allen staatlichen Massnahmen zu berücksichtigen. In der Asylpolitik löst sie diese Verpflichtung aber nicht ein. Grundlegende Kinderrechte, wie das Recht auf besonderen Schutz, auf Bildung oder auf einen angemessenen Lebensstandard und Partizipation sind nicht eingehalten.

Kinder erreichen die Schweiz oft traumatisiert von gefährlichen Fluchtrouten. Hier mangelt es dann an kinder- und jugendgerechten Unterkünften, an geeigneter Betreuung und an Unterstützung in der Bildung. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene werden oft jahrelang im Ungewissen gehalten und nach Vollendung des 18. Altersjahrs oder nach mehreren Jahren Aufenthalt wieder zurückgeschickt - ohne zuvor angehört zu werden.

Damit die Kinderrechtskonvention eingehalten wird, sieht Caritas Schweiz in der Schweizer Asylpolitik dringenden Handlungsbedarf. Caritas fordert die Wiedereinführung der Botschaftsgesuche, um die gefährlichsten Fluchtrouten zu vermindern, eine schnelle Platzierung von Familien und Kindern in geeigneten Unterkünften in Gemeinden sowie den sofortigen Schulbesuch und Austausch mit Schweizer Kindern. Ebenso braucht es eine bessere Betreuung und Ausbildung für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und das Gewähren eines Aufenthaltsrechts nach einer gewissen Aufenthaltsdauer. Kinder und Jugendliche müssen vor Rückschaffungen angehört werden. Sie dürfen nicht in Ausschaffungshaft genommen und sollen nicht mit Ausschaffungsflügen zurückgebracht werden, bei denen Fesselungen zur Anwendung kommen.

Das Caritas-Positionspapier "Kinder und Jugendliche in den Zwängen des Asylrechts" steht unter www.caritas.ch/positionspapiere zum Download bereit.

Kontakt:

Marianne Hochuli
Leiterin Bereich Grundlagen
Tel. 041 419 23 20
E-Mail mhochuli@caritas.ch