Media Service: Informanten haben kein Weisungsrecht; Schweizer Presserat 66/2013
Interlaken (ots) -
Informanten haben kein Weisungsrecht
Schweizer Presserat 66/2013
(http://presserat.ch/_66_2013_htm)
Parteien: X. c. «La Regione»
Thema: Informationsfreiheit
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Informanten haben kein Weisungsrecht
Sind Medienschaffende an inhaltliche Weisungen von Informanten gebunden? Der Presserat verneint dies in aller Deutlichkeit. Redaktionen sind frei, wie sie ihnen zugespielte Informationen publizistisch verwerten.
«La Regione» berichtete im August 2013 über zwei Unterschriftensammlungen von Anwohnern wegen Nachtlärms und weiterer Immissionen von Nachtlokalen in Biasca. Der Koordinator einer der Petitionen, welcher der Redaktion die Information gesteckt hatte, beschwerte sich daraufhin beim Presserat, der Artikel sei einseitig und enthalte Falschinformationen.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Wer Medienschaffenden Informationen anvertraut, darf nicht erwarten, dass diese sie in Umfang und Stossrichtung unverändert veröffentlichen. Die Redaktion war deshalb nicht verpflichtet, dem Wunsch des Beschwerdeführers zu entsprechen und in ihrem Bericht insbesondere die Untätigkeit der Gemeindebehörden herauszustreichen. Hingegen sind die faktischen Beanstandungen der Beschwerde für den Presserat teilweise nachvollziehbar. Die gerügten Falschinformationen erscheinen für das Verständnis der Leserschaft aber nicht genügend relevant, um daraus eine Verletzung des Journalistenkodex abzuleiten.
Kontakt:
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