Jahresbericht 2013 der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz: Zunahme der Beanstandungen (BILD/ANHANG)
Zürich (ots) -
Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz hatte im vergangenen Jahr 183 Beanstandungen von SRF-Sendungen zu behandeln, - 33 Fälle beziehungsweise 22% mehr als im Vorjahr. Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt erachteten knapp ein Drittel davon als «mehr oder weniger berechtigt», wie aus dem Jahresbericht 2013 hervorgeht.
Die Zunahme an Beanstandungen von SRF-Radio- und TV-Sendungen gegenüber dem Vorjahr kann aber nicht als steigende Unzufriedenheit des Publikums interpretiert werden, da verschiedene Eingaben die gleiche Sendung betrafen. Auch dass die Ombudsleute 30 % der behandelten Eingaben (Vorjahr 27 %) als «berechtigt oder teilweise berechtigt» beurteilten, muss unter Berücksichtigung dieses Aspekts gewertet werden.
Bei den TV-Sendungen war 2013 die «Rundschau» mit 23 Beanstandungen am meisten betroffen, gefolgt von der «Tagesschau» (18 Eingaben) und «10vor10» (9 Eingaben). Dabei richteten sich 11 Reklamationen gegen dieselbe «Rundschau»-Sendung über «Pflegekinder bei Strenggläubigen» und 4 weitere gegen die Beiträge über die Dissertationen von Professor Mörgeli.
Von den 115 nach Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) materiell behandelten Beanstandungen betrafen 20 Radio SRF (Vorjahr 12), 92 Fernsehen SRF (Vorjahr 96), 3 richteten sich an beide Medien. Häufigster Kritikpunkt war, dass eine Sendung «nicht sachgerecht oder politisch tendenziös» gewesen (42,5%) oder «eine Person, Vereinigung oder Firma diffamiert» (20%) worden sei. Auf 64 Eingaben (Vorjahr 45) trat die Ombudsstelle aus rechtlichen Gründen nicht ein und leitete sie zur direkten Beantwortung an die betroffenen Redaktionen weiter.
20 weitere Beanstandungen (Vorjahr 4) betrafen das «übrige publizistische Angebot» (Teletext, Online-Bereich), wobei es meist um Nicht-Veröffentlichung eines Online-Kommentars im SRF-Forum ging. Die Ombudsstelle behandelt diese auf freiwilliger Basis, sie wies sämtliche Reklamationen ab.
Bis Ende 2013 wurden lediglich 11 Beanstandungen (Vorjahr 10) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weiter geleitet, was die Bedeutung der Ombudsstelle für die Entlastung der UBI bestätigt.
In seinem Jahresbericht suggeriert Ombudsmann Achille Casanova eine Überprüfung der geltenden Kriterien bezüglich des Beginns der «heisse Phase» für Wahl- und Abstimmungssendungen. Berücksichtigt man, dass heute immer mehr Bürgerinnen und Bürger sehr früh brieflich abstimmen, erscheinen ihm die geltenden Termine als zu knapp angesetzt.
Der Jahresbericht 2013 ist unter www.ombudsstellesrgd.ch abrufbar.
Kontakt:
Ombudsstelle SRG.D
Achille Casanova
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