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economiesuisse - Erfolgreiche Unternehmenssteuerreform noch dringender

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11.03.2014 – 11:50  economiesuisse    [newsroom]

Zürich (ots) -

Stellungnahme von economiesuisse zum Bericht der Projektorganisation USR III

Der Wirtschaftsdachverband unterstützt die Empfehlungen der Projektorganisation USR III zur Steuerpolitik sowie zu finanziellen Ausgleichsmassnahmen. Um die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, empfiehlt die Wirtschaft zudem, die zinsbereinigte Gewinnsteuer weiterzuverfolgen. Die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer lehnt die Wirtschaft ab; der grundlegende Umbau der Kapitalbesteuerung natürlicher Personen ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform weder sachgerecht noch zielführend. Die Wirtschaft unterstützt eine gezielte Steuerreform, die auf eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Schweizer Standortattraktivität für internationale Unternehmen fokussiert. Nach dem 9. Februar ist diese Aufgabe noch dringender.

Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Steuerbereich ist für die Wirtschaft von vitaler Bedeutung. Sie begrüsst die Arbeiten der Projektorganisation ausdrücklich. Ein koordiniertes Vorgehen ist entscheidend, um die steuerliche Attraktivität der Schweiz für international tätige Unternehmen sicherzustellen und den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Nach dem 9. Februar ist dieses Ziel umso wichtiger. Die Schweiz mit ihren hohen Lohnkosten, dem starken Franken und den europapolitischen Unsicherheiten muss zumindest steuerlich weiterhin zur Weltklasse gehören. Dazu braucht es eine gezielte, wirksame Unternehmenssteuerreform III. Der Wirtschaftsdachverband erwartet, dass die Unternehmenssteuerreform unter Einbezug der betroffenen Kreise rasch finalisiert und im anschliessenden politischen Prozess zügig beraten wird.

Die Wirtschaft unterstützt nach Prüfung des Berichts der Projektorganisation die steuerpolitische Stossrichtung aus gezielten Ersatzmassnahmen, kantonalen Steuersenkungen mit Unterstützung des Bundes sowie weiteren steuerlichen Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität. Namentlich begrüsst sie die Empfehlung für eine Lizenzbox (steuerliche Entlastung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten). Die Wirtschaft plädiert zum heutigen Zeitpunkt für das Modell einer breit ausgestalteten «Innovationsbox» mit klaren Substanzanforderungen. Dadurch lässt sich die steuerliche Attraktivität gezielt für mobile und zugleich wertschöpfungsintensive Aktivitäten stärken. Um für Finanzierungsaktivitäten attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, empfiehlt die Wirtschaft zudem, das Modell einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, beschränkt auf Sicherheitseigenkapital, weiterzuverfolgen. Das Modell entspricht der Zielsetzung der Reform und ist steuersystematisch sinnvoll.

Weder sachgerecht noch zielführend ist die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer. Die Neuordnung der Kapitalbesteuerung natürlicher Personen ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ein Fremdkörper und mit Blick auf die Ergiebigkeit fragwürdig. Die längere Umsetzungszeit der Unternehmenssteuerreform ab frühestens 2018 erlaubt den Aufbau der benötigten finanziellen Spielräume. Entsprechende Vorstösse sind im Bundesparlament hängig. Eine erfolgreiche Unternehmenssteuerreform III ist unabdingbar, um für Bund und Kantone substanzielles Steuersubstrat zu erhalten.

Die Planung der finanziellen Ausgleichsmassnahmen soll auf der erarbeiteten Grundlage weitergeführt werden. Korrekturen bei der Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenausgleich sind nachvollziehbar. NFA-Themen, die keinen unmittelbaren Bezug mit der Frage der Unternehmensbesteuerung haben, sind separat von der Unternehmenssteuerreform zu behandeln.

Kontakt:

Frank Marty
Telefon: +41 44 421 35 84
E-Mail: frank.marty@economiesuisse.ch