ASIP-Empfehlungen zur Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV): Wahrnehmung der Stimmrechte wird Pflicht
Zürich (ots) -
Seit Jahren fordert der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP die Vorsorgeeinrichtungen (VE) auf, ihre Stimmrechte wahrzunehmen. Um die VE bei der Umsetzung der Stimmrechtsausübung zu unterstützen, hat der ASIP seit 2005 eine Angebotsübersicht der professionellen Aktionärsdienste in der Schweiz erstellt und immer wieder aktualisiert. Mit Annahme der "Volksinitiative gegen die Abzockerei" wurde die Bundesverfassung mit folgender Bestimmung ergänzt: "Die Pensionskassen stimmen im Interesse der Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben." Aufgrund dieses Verfassungsartikels hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in Kraft gesetzt, welche für die Pensionskassen ab 1.1.2015 anzuwenden ist. Der ASIP hat dazu nun rechtzeitig eine Umsetzungshilfe veröffentlicht.
Bis 1.1.2015 müssen die betroffenen VE regeln, wie sie konkret ihre Stimmrechte im Interesse der Versicherten wahrnehmen und ihr Stimmverhalten gegenüber den Versicherten offenlegen wollen. Aus Sicht des ASIP sind die folgenden Punkte zwingend zu regeln:
- Beschlussfassung über Grundsätze zur Wahrnehmung der Stimmrechte
- Entscheidungsprozess bezüglich konkreter Wahrnehmung der Stimmrechte (insbesondere bezgl. Stimm- und Wahlpflicht und der massgebenden Traktanden gemäss VegüV)
- Prozess der Offenlegung (Berichterstattung gegenüber den Versicherten)
- Anpassung allfälliger "Securities Lending"-Bestimmungen (z.B. Rückruf von ausgeliehenen Wertpapieren für den Zeitpunkt der GV).
Wir empfehlen, diese Punkte formell zu beschliessen und im Anlage- oder allenfalls Organisationsreglement zu konkretisieren. In diesem Sinn hat der ASIP zuhanden der Pensionskassen eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Sie enthält mögliche Reglementsbestimmungen, ergänzt mit einem Begleit-Kommentar.
Der Thematik ist - auch im Hinblick auf die weiteren parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit der Revision des Aktienrechts - die notwendige Beachtung zu schenken. Gleichwohl ist der ASIP der Auffassung, dass ein pragmatischer, einfacher Weg eingeschlagen werden kann.
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