Media Service: Schweizer Presserat: Wesentliche Informationen unterschlagen; Stellungnahme 25/2014 (presserat.ch/_25_2014.htm)
Bern (ots) -
Parteien: X. c. «Vigousse»
Thema: Unterschlagen von Informationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung:
Unter dem Titel «Verteidigung der Radierrechte» (Wortspiel mit «droit de l'homme» und «droit de gomme») kritisierte die Wochenzeitung «Vigousse» einen Walliser Politiker. Dessen Gesuch, gewisse ihn betreffende Einträge auf dem Blog «Sortez de ma chambre» zu löschen, war gutgeheissen worden. Dieser Blog hatte ihn, so schrieb «Vigousse», als «dominikanischen Inquisitor» bezeichnet und als «Chef einer Walliser Jugendgruppierung von Christ-Roi, welche die Wiedereinsetzung eines Prinz-Bischofs im Wallis zum Ziel hat». Der Politiker gelangte an den Presserat und kritisierte, dass «Vigousse» ihn vor Erscheinen des Artikels nicht kontaktiert hatte. Zudem habe die Zeitung die schlimmsten Anschuldigungen des Blogs gar nicht erwähnt (u.a. «Widerling», «Ultra», der überzeugt sei, «dass Buchenwald ein Feriencamp gewesen sei»). Der Presserat stellt fest, dass «Vigousse» wesentliche Informationen unterschlagen hat. Hätte das Blatt die schlimmsten Anschuldigungen erwähnt, hätten die Leser das Löschgesuch des Politikers besser verstanden. Hingegen beurteilt der Presserat die veröffentlichten Elemente nicht als schwere Vorwürfe. Daher war der Beschwerdeführer dazu nicht zwingend anzuhören.
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