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Betreuung ist nicht gleich "Private Spitex"

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16.01.2015 – 10:00  Association Spitex privée Suisse ASPS    [newsroom]

Bern (ots) -

In der Schweizer Bevölkerung muss das Bewusstsein für den Unterschied zwischen Spitex-Organisationen mit kantonaler Betriebsbewilligung und reinen Betreuungsfirmen sowie Care-Migrantinnen geschärft werden.

Unsere Bevölkerung wird immer älter; die Nachfrage nach Pflege und Betreuung wird weiter steigen. Das Angebot wird vielfältiger - und damit auch weniger leicht zu durchschauen sein. Eine Differenzierung der unterschiedlichen Pflege- und Betreuungsangebote erscheint heute nötiger denn je. Unterschiede in Qualität und Umfang der Pflege, Betreuung und Hilfeleistungen im Haushalt müssen für die Konsumentinnen und Konsumenten transparent gemacht werden. Dabei spielen gerade die Medien eine zentrale Rolle!

Der private Spitexverband Association Spitex privée Suisse ASPS setzt sich für die Stärkung der ambulanten Pflege und Betreuung ein. Der Verband vertritt über 130 Mitgliedsfirmen in der ganzen Schweiz - private Spitex-Betriebe von Genf bis St.Gallen und von Lugano bis nach Basel - mit über 6'000 Mitarbeitenden!

Doppelte und dreifache Qualitätssicherung bei den Spitex-Organisationen

1. Ob öffentlich-gemeinnützige oder privat-kommerzielle Spitex-Organisationen, für alle gelten die strengen gesundheitspolizeilichen Auflagen in den Kantonen. Jede Spitex muss im Besitz einer kantonalen Betriebsbewilligung sein, die durch die Gesund-heitsämter ausgestellt wird. Gesetzliche Vorschriften definieren exakt, welche Auflagen beim Personal, bei der Erbringung der Pflege und Betreuung sowie der Abrechnung der Leistungen zu erfüllen sind.

2. Neben den kantonalen Aufsichtsbehörden werden die Spitex-Organisationen auch durch die Krankenkassen kontrolliert. Hierzu müssen sie eine Konkordatsnummer bei der Santésuisse-Tochterfirma Sasis beantragen und deren Auflagen - in erster Linie die Personalqualifikationen in der Pflege - erfüllen. Zusätzlich regelt der nationale Administrativvertrag zwischen den Krankenversicherungen (Santésuisse) und den beiden Spitex-Verbänden (Spitex Verband Schweiz SVS und Association Spitex privée Suisse ASPS) die Abklärung des Pflegebedarfs, die genaue Rechnungsstellung und das Vorgehen bei Problemen.

3. Hinzu kommt als dritte Auflage bei den privaten Spitex-Unternehmen die vom Seco verordnete Unterstellung unter das Arbeitsvermittlungsgesetz und den Personalverleih. Damit müssen diese Firmen durch die kantonalen Ämter für Arbeit eine spezielle Bewilligung erhalten, dafür verschiedenste Auflagen - vor allem Qualifikation und Führungskompetenz des Leitungspersonals - erfüllen und werden entsprechend überwacht. Alle grösseren privat-kommerziellen Spitexen sind zusätzlich verpflichtet den vom Bundesrat Ende 2011 allgemeingültig-erklärten GAV Swissstaffing einzuhalten.

Die Unterschiede zwischen öffentlich-gemeinnützigen und privat-kommerziellen Spitexen sind heute sehr gering. Die ersteren haben meist einen Leistungsvertrag mit der Gemeinde oder dem Kanton, in dem eine Versorgungspflicht, also die Aufnahme jeder Kundin, jedes Kunden vorgeschrieben wird. Die privat-kommerziellen Spitex-Betriebe (im Gegensatz zu den öffentlich-gemeinnützigen) müssen neben obigen Spezialauflagen zusätzlich noch auf die Nicht-KLV-Leistungen wie Haushalthilfe oder Betreuung Mehrwertsteuer bezahlen.

Spitex-Betriebe sind also in ein engmaschiges Netz von behördlichen Kontrollen und Vorschriften eingebunden, damit die Qualität ihrer Leistungen gesichert werden kann.

Abgrenzung zu Betreuungsdiensten und Care-Migrantinnen

Leider werden reine Betreuungsfirmen und Care-Migrantinnen oft und fälschlicherweise in denselben "Topf" - zusammen mit den privaten Spitex-Organisationen - geworfen. Im Gegensatz zu den Spitex-Organisationen müssen reine Betreuungsfirmen sowie Care-Migrantinnen die strengen Auflagen zur Qualitätssicherung nicht erfüllen. Eine bessere Differenzierung erscheint hier wichtig und angebracht zu sein, da der einzelne Bürger sich aufgrund der Vermischung der Bezeichnungen oftmals kein korrektes Bild über die Angebote und deren Qualität machen kann. Doch gerade in der Pflege und Betreuung muss geprüfte Qualität und kontrollierte Leistung an oberster Stelle stehen und klar gekennzeichnet sein. Für die Sicherheit der zu pflegenden und betreuenden Menschen.

Es ist nach Ansicht unseres Verbands die gemeinsame Aufgabe der Medien und der Gesundheitsbranche, die Angebote differenziert zu benennen. Nur wenn der einzelne Bürger den Unterschied zwischen geprüft und ungeprüft kennt, kann er kompetent entscheiden, zu welchem Preis er welche Leistung einkauft.

Die Association Spitex privée Suisse ASPS

Die ASPS wurde 2005 von privaten Spitex-Organisationen gegründet. Alle Mitglieder sind von den Krankenkassen anerkannt und verfügen über eine kantonale Betriebsbewilligung. Die privaten Anbieter arbeiten vielerorts mit den öffentlichen Organisationen sehr gut zusammen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in der ambulanten Pflege. Die 130 Mitglieder beschäftigen heute in der ganzen Schweiz über 6'000 Mitarbeitende. Der Marktanteil in der Pflege liegt, je nach Region, zwischen 15 und 35%. In der Hauswirtschaft und bei den sozialbetreuerischen Leistungen liegt der Marktanteil zwischen 40 und 60%. Weitere Informationen auf www.spitexpriveesuisse.ch.

Beilage

Aufstellung "Unterschiede öffentliche und private Spitex sowie Betreuungsfirmen/-organisationen"

Rückfragen:


Marcel Durst, Geschäftsführer Association Spitex privée Suisse ASPS
Telefon 031 370 76 86 oder 079 300 73 59
E-Mail marcel.durst@spitexpriveesuisse.ch

Markus Reck, Vorstand Association Spitex privée Suisse ASPS
Telefon 079 333 65 22
E-Mail reck@homecare.ch