Apotheker übernehmen Verantwortung in der Prävention
Bern-Liebefeld (ots) -
Zürich ist der erste Kanton, in dem speziell dafür ausgebildete Apotheker gesunde Erwachsene ohne vorliegendes Arztrezept impfen dürfen. Ein wegweisender Entscheid. Er erlaubt es den Apothekern, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zu einer gesünderen Schweiz zu leisten. Ausserdem entspricht er einem Bedürfnis der Bevölkerung.
Auf diesen Entscheid haben nicht nur die Apotheker gewartet, sondern auch zahlreiche Apothekenkunden, die sich gerne impfen lassen würden, aber deshalb nicht extra einen Arzt aufsuchen wollen. Welche Vorteile das Impfen in der Apotheke hat sehen auch immer mehr Menschen in der Schweiz: Die aktuelle Bevölkerungsumfrage von pharmaSuisse zeigt, dass die Nachfrage nach Impfungen in der Apotheke steigt: Waren es beim Apothekenmonitor 2014 noch 41 Prozent der Befragten, die sich für dieses Angebot interessierten, weist der Apothekenmonitor 2015 schon 55 Prozent Interessierte aus.
pharmaSuisse, der Dachverband der Schweizer Apotheker, begrüsst diesen Entscheid. Speziell ausgebildete Apotheker können damit einen wichtigen Beitrag zur besseren Gesundheit der Bevölkerung leisten - und entlasten Hausärzte von an Apotheker delegierbare Aufgaben. Das BAG erhält mit der unkomplizierten Impfung gesunder Erwachsener in der Apotheke ein Mittel in die Hand, um angestrebte Durchimpfungsraten zu erreichen.
Wir bedauern, dass der Kanton Zürich den bürokratischen Weg der Bewilligung vorsieht anstelle einer einfachen Meldepflicht. Informationen über Qualifikationen von Medizinalpersonen - wie der Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme - sind schon heute im Medizinalberuferegister frei zugänglich (www.medregom.admin.ch).
Bereits 47 ausgebildete Apotheker im Kanton Zürich
47 Apotheker mit Wohnsitz in Zürich sind bereits Inhaber des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme. Das heisst, sie haben eine fünftägige Ausbildung inklusive Reanimationskurs absolviert, die sie zum Impfen befähigt. Ausschliesslich diese speziell weitergebildeten Apotheker dürfen - nach Erlangung einer kantonalen Bewilligung - im Kanton Zürich gesunde Erwachsene gegen die Grippe, FSME sowie - wenn die Erstimpfung vom Arzt durchgeführt wurde - Hepatitis A und B impfen. Um die Qualifikation für das Impfen zu behalten, müssen sie sich regelmässig fortbilden - sowohl was das Impfen angeht, als auch in Sachen Reanimation.
Übrigens: Schweizweit haben sich inzwischen 269 Apotheker für das Impfen qualifiziert - auch sie sind bereit für diese neue Dienstleistung, sobald ihre Kantone nachziehen und das Impfen in der Apotheke ebenfalls erlauben. In den Kantonen Solothurn, Neuenburg, Basel-Landschaft und Tessin dürfen sie bereits Impfungen durchführen, sofern ein Rezept für den Impfstoff vorliegt. Eine Liste mit den Inhabern des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme finden Sie auf unserer Webseite: http://ots.ch/IKOQ9
Für Anfragen rund um das Thema Impfen stehen wir sehr gerne zur Verfügung und vermitteln - bei Bedarf - gerne Kontakte für Reportagen aus der Apotheke.
pharmaSuisse setzt sich als Dachorganisation der Apothekerinnen und Apotheker schweizweit für optimale Rahmenbedingungen ein und informiert die Öffentlichkeit über Themen des Gesundheitswesens. Zudem sorgt der Verband für apotheker- und bevölkerungsbezogene Dienstleistungen wie beispielsweise eine fachgerechte pharmazeutische Beratung. Dem Verband gehören rund 5'500 Mitglieder an und sind 1'350 Apotheken angeschlossen. www.pharmaSuisse.org
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