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Aktive Wolfsregulierung ist nötig

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03.09.2024 – 14:18  LID Pressecorner    [newsroom]

Medienmittelung

Aktive Wolfsregulierung ist nötigAm 1. September startete die 5-monatige Periode, um die Wolfsbestände aktiv zu regulieren. Dieses Vorgehen ist nötig, um die Wolfspopulation wieder in den Griff zu bekommen und das exponentielle Wachstum zu stoppen. Der Schweizer Bauernverband fordert weitere Anpassungen in der Jagdschutzverordnung, damit die Koexistenz mit dem Raubtier verbessert wird.

Eine aktive Regulierung der exponentiell wachsenden Wolfsbestände ist notwendig, um die traditionelle Sömmerung und damit die Nutzung der hoch gelegenen Alpgebiete in Zukunft zu erhalten. Gemäss Jagdverordnung ist diese zwischen 1. September 2024 und 31. Januar 2025 in jenen Kantonen möglich, welche die definierten Anforderungen erfüllen. Aktuell verdoppelt sich die Anzahl Wölfe alle zwei Jahre, was die Plafonierung auf einem erträglichen Niveau zwingend notwendig macht. Deshalb erwartet der Schweizer Bauernverband (SBV), dass die Kantone nun die nötigen personellen Ressourcen sicherstellen, um das Zeitfenster für die aktive Regulierung effizient zu nutzen. Auch die reaktive Regulierung bleibt wichtig. Hier sind die Schadschwellen (=Anzahl gerissene Nutztiere) zu senken, die einen Abschuss der schadenstiftenden Tiere zulassen.

Herdenschutz ausbauen

Neben der Regulierung werden Herdenschutzmassnahmen immer wichtiger. In den Jahren 2023 und 2024 wurde der Herdenschutz mit zusätzlichen sieben und vier Millionen Franken gefördert. Dadurch gelang es, die rekordhohen Risszahlen von 2022 auf das Niveau der Vorjahre zu senken. Der SBV unterstützt die Herdenschutzmassnahmen. Deren Wirkung hängt mit der wirksamen Begrenzung der Wolfspopulation zusammen. Für viel Verunsicherung bei allen Beteiligten (Tierhalter, Alppersonal, Herdenschutzhundezüchter und kantonale Herdenschutzbeauf-tragte) sorgt die Übertragung der Verantwortung für die Herdenschutzhunde vom Bund auf die Kantone. Hier sind die Abläufe zu klären, damit genügend geeignete Hunde zum Schutz der Herden zur Verfügung stehen.

Jagdverordnungsrevision

Noch ist die Schweiz weit von einer tragbaren Situation im Zusammenhang mit Grossraubtieren entfernt. Deshalb muss der Bundesrat die aktive Regulierung der Wölfe dauerhaft in der Jagdverordnung verankern. Weitere zent-rale Anliegen sind:

Aktive Regulierung: Die aktive Bestandesregulierung der Wölfe muss zu einer tatsächlichen Begrenzung der Wolf-bestände auf ein tragbares Niveau führen.

Schadschwellen reduzieren: Bei geschützten Herden sind die Schadschwellen zu reduzieren und mit geeigneten Sofortmassnahmen zu ergänzen (z.B. Verteidigungsabschüsse), um eine Wiederholung von Schadereignissen zu verhindern.

Herdenschutz sichern: Weil es nach wie vor zu wenig geprüfte Herdenschutzhunde gibt, braucht es Massnahmen zur Deckung des Bedarfs. Eine Möglichkeit ist die Zulassung weiterer Rassen. Das finanzielle Engagement des Bun-des für den Herdenschutz sowie die Zucht und Haltung von Herdenschutzhunden ist weiterhin zwingend.

Entschädigung von gerissenen oder verletzten Tieren: Auf nicht schützbaren Alpen und Weiden gerissene oder verletzte Tiere sind uneingeschränkt zu entschädigen, analog den Tieren in geschützten Herden. Diese sind für die Schadschwelle zur Regulierung von Raubtieren mitzuzählen.

  Rückfragen:
Martin Rufer, Direktor SBV, Mobile 078 803 45 54
Michel Darbellay, Leiter Produktion, Märkte & Ökologie, Mobile 078 801 16 91
www.sbv-usp.ch