EANS-Adhoc: Winkler + Dünnebier AG / Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG wirksam - Amtsgericht hat Übertragungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister 30.04.2010 Das Amtsgericht Montabaur hat am 30. April 2010 den Übertragungsbeschluss ...