SUISSEDIGITAL begrüsst Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum zeitversetzten Fernsehen
Bern (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12. September 2018 entschieden, dass Fernsehstationen nicht berechtigt sind, den von den Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden ausgehandelten Entschädigungstarif für zeitversetztes Fernsehen vor Gericht anzufechten. Das Bundesverwaltungsgericht folgte damit den Argumentationen der Nutzerverbände. "Der ...