Kommentar zu Schulen / Islam / Justiz
Osnabrück (ots) - Keine religionsfreie Zone Wer gestern vom Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur Religionsfreiheit erwartet hat, muss enttäuscht sein. Denn beim Urteil zum muslimischen Gebet eines Berliner Schülers sprach der Vorsitzende Richter Werner Neumann ausdrücklich von einer Entscheidung im Einzelfall. Die Juristen haben die besondere Situation an dem Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding ...