Neuraltherapie definitiv in der Grundversicherung
Bern (ots) - Ab 1.1.2012 sind nicht fünf, sondern vier komplementärmedizinische Methoden für sechs Jahre provisorisch in der Grundversicherung. In dieser Zeit müssen die Methoden re-evaluiert werden. Es sind dies Anthroposophische Medizin, Traditionell Chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie. Die Neuraltherapie ist in diesem Provisorium nicht dabei aus folgendem Grund: Die Neuraltherapie (lokal/segmental) ...
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