Ein Tabu wird gebrochen: die Geldschöpfung durch private Banken
Solothurn (ots) - Die Verfassung ist klar: «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.» (Art. 99 BV) Die Realität sieht anders aus: Rund 85 Prozent des Geldes werden durch einfache Bilanzverlängerung unbar von den Geschäftsbanken geschöpft - jedes Mal, wenn sie einen Kredit vergeben. ...
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