Marxer & Partner legt Rechtsmittel gegen erstinstanzliches Urteil ein
Vaduz (ots) - "Wir sind über das erstinstanzliche - noch nicht rechtskräftige - Urteil in jeder Hinsicht enttäuscht. Weder das Ergebnis noch die vom Gericht dafür vorgetragenen Gründe sind für uns nachvollziehbar; die mündlichen Ausführungen des Gerichts haben keine rechtlich schlüssige Begründung erkennen lassen. Unser Partner hat daher gegen dieses Urteil volle Berufung angemeldet." Mit diesen Worten ...
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