Schutz der Berufsbezeichnung "Osteopath" in der Schweiz
Bern (ots) - Seit Januar 2013 ist die Berufsbezeichnung für Oesteopathinnen und Oestopathen geschützt und gehört zu den ersten Bereichen in der Zusatzmedizin, die von Gesundheitsbehörden und Versicherungen anerkannt und reglementiert wird. Neu dürfen sich nur Praktizierende, die das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben, sich als solches bezeichnen. "Die Osteopathie gehört zu den ersten Bereichen in ...
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