Stellungnahme der OsteopathenVereinigung Schweiz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Osteopath" in der Schweiz
Goldau (ots) - Die SVO führt in ihrer Mediemitteilung auf, wer sich "Osteopath" nennen darf. Und zwar nur Praktizierende, die das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben. Diese Aussage stimmt nicht! Der Titel Osteopath/Osteopathin ist nicht geschützt, sondern nur der/die Osteopath/in mit GDK-Diplom. ...
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