Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen Anfang Juli
München (ots) - Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG. Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter für die Anleihe- und ...
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