Bundesgericht bestätigt freie Wahl des Messdienstleisters
Wallisellen (ots) - Das Bundesgericht bestätigt in seinem wegweisenden Urteil vom 14.07.2017, dass im Bereich der Messdienstleistungen eine freie Wahl der Anbieter herrschen und somit der Markt und Wettbewerb spielen solle. Damit verwirft es die Argumentationen vorangegangener Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und der ElCom mit deutlichen Worten: «Nicht die Liberalisierung bzw. die Zulassung von Wettbewerb, ...
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