DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Strategische
Unternehmensentscheidung
Strategische Unternehmensentscheidung
29.09.2016 / 12:48
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Gesellschaft wurde gestern durch die Constantin Medien AG, Deutschland,
informiert, dass deren Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, den
Constantin Medien-Konzern strategisch neu auszurichten. Constantin Medien
beabsichtigt eine Fokussierung auf die Segmente Sport sowie Sport- und
Event-Marketing. Ebenso wird die Veräusserung des Segments Film angestrebt, auch
gegen den Willen der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.
Die Entscheidungskompetenz für einen Verkauf des Segments Film fällt in den
Kompetenzbereich des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat hat in
der Vergangenheit mit Ausnahme von D. Hahn eine solche strategische
Neuausrichtung der Highlight-Gruppe klar abgelehnt, da durch den Verkauf des
Segments Film erhebliche Klumpenrisiken für die Highlight-Gruppe entstehen,
welche den Fortbestand der Highlight-Gruppe gefährden könnten. Die Zerschlagung
der heutigen Highlight-Gruppe zugunsten der Mehrheitsaktionärin Constantin
Medien AG wird aufgrund der offensichtlichen Interessenskonflikte, den
unrealistischen Synergieerwartungen und den nicht absehbaren negativen
Auswirkungen auf die verbleibenden Geschäftsbereiche weder als unternehmerisch
sinnvoll noch als rechtlich zulässig angesehen. Die von der Mehrheitsaktionärin
anvisierte Veräusserung ganzer Geschäftssegmente wie auch die im Nachgang dazu
vorgesehene Verlagerung der Management- und Entscheidungskompetenzen zur
Mehrheitsgesellschafterin ist nicht im Interesse der Gesellschaft und
insbesondere der Minderheitsaktionäre und wurde deshalb vom Verwaltungsrat mit
Ausnahme von D. Hahn abgelehnt.
Über welche Stimmrechte an der Gesellschaft die Constantin Medien AG zum
heutigen Zeitpunkt tatsächlich verfügt, ist derzeit Gegenstand eines hängigen
Gerichtsverfahrens.
Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG ist gemäss den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung der Aktionäre und zur umsichtigen
Führung der Gesellschaft wie auch ihrer Gruppengesellschaften im Interesse aller
Aktionäre verpflichtet. Der Verwaltungsrat wird sich aus diesem Grund gegen
unrechtmässige Kompetenzüberschreitungen wie auch gegen eine Gefährdung der
Ertragskraft der Gesellschaft sowie eine Aushöhlung der Rechte der
Minderheitsaktionäre mit geeigneten Massnahmen im Interesse der Gesellschaft und
deren Aktionäre zur Wehr setzen.
Für weitere Informationen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln
Tel. : +41-61-816 96 91
E-Mail : ir@hlcom.ch
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